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Weil Dein Chash-Flow programmierbar ist 🤝 Video Investment Varianten Vertrag PARTNERSCHAFTSVERTRAG abgeschlossen zwischen Guru Cashflow Management GmbH, FN 630393 z, Graben 28 / Stiege 1 / Top 12, 1010 Wien, Österreich, im Folgenden als "EDV-Guru" genannt, einerseits und dem Partnerunternehmer (PU), andererseits, am heutigen Tage, nach Online-Buchung im EDV-Guru-Shop (mit Bestellbestätigung), wie folgt: PRÄAMBEL Der EDV-Guru vermittelt unter anderem unternehmerische und privatanwenderspezifische IT- bzw. EDV-Dienstleistungen und Produkte sowie Lieferungen an seine Kunden über seine digitale Plattform, und auch "Offline" - "POS" Verkaufsstellen. Der PU betreibt ein Unternehmen, dessen Firmendaten und Unternehmensinformationen im Rahmen dieser Vereinbarung zur Partnerschaft bereitgestellt und geprüft werden. Der vorliegende Vertrag regelt die Leistungserbringung durch den PU im Rahmen der EDV-Guru-Plattform. Darüber hinaus planen die Parteien eine laufende Kooperation. Die Parteien betonen ihren partnerschaftlichen Zugang, der bei der Auslegung des Vertrages als Leitgedanke dienen soll. 1. Vertragsgegenstand 1.1 EDV-Guru als Vermittler Der EDV-Guru räumt dem PU das Recht ein, seine Dienstleistungen auf der EDV-Guru-Plattform und/oder auf einem White-Labeled Shop in vorgegebenen Leistungsmodulen (Dienstleistungspaketen, welche, insofern Bedarf besteht, in unterschiedlichen Zeiträumen auch vollautomatisch mit dem Kunden abgerechnet werden können, z.B.: täglich, wöchentlich, monatlich, jährlich etc. ) und generell anzubieten. Bestehende Module können einvernehmlich geändert und ergänzt werden. Der PU verpflichtet sich, die Leistung gemäß den festgesetzten Modulen für Kunden von EDV-Guru und eigenen Kunden zu erbringen. Festzuhalten ist, dass das jeweilige Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem PU zustande kommt und EDV-Guru hier lediglich eine Vermittlerrolle einnimmt. Haftungsausschluss: EDV-Guru tritt zu keinem Zeitpunkt als Vertragspartner des Endkunden auf und übernimmt keinerlei Haftung für Vertragsverletzungen, Schäden oder Mängel, die sich aus den vom PU erbrachten Leistungen ergeben. Der PU wird seine erbrachten Leistungen für die Kunden von EDV-Guru oder eigenen Kunden gegenüber EDV-Guru entsprechend dokumentieren. Die Dokumentation soll idealerweise über die EDV-Guru-Plattform erfolgen, wobei EDV-Guru hier mittels geeigneter technischer Maßnahmen der Verschwiegenheitsverpflichtung Rechnung tragen wird. Der PU schuldet eine ordnungsgemäße Leistungserbringung gemäß seinen Berufspflichten und hält EDV-Guru bei allfälligen Forderungen aus einer Schlechterfüllung im Innenverhältnis schad- und klaglos. 1.2 EDV-Guru als Auftraggeber für Subleistungen Beide Vertragsparteien haben jederzeit das Recht, neue Produkte, Dienstleistungen oder „Pakete“ zu schnüren, die sowohl für den Endkunden als auch für die interne Kooperation von Nutzen sind. Diese können schriftlich vereinbart werden, einschließlich einer Bestätigung per E-Mail. Solche Vereinbarungen werden als Ergänzung zu diesem Vertrag betrachtet und sind rechtlich bindend. 2. Unternehmensangaben des PU Der PU verpflichtet sich, EDV-Guru folgende überprüfbare Firmendaten und Unternehmensinformationen bereitzustellen, die für die Partnerschaft notwendig sind. Diese Daten werden von EDV-Guru im Rahmen des Registrierungs- und Onboarding-Prozesses geprüft: 2.1 Allgemeine Unternehmensinformationen Firmenname: Der PU muss den vollständigen und rechtlich gültigen Namen seines Unternehmens angeben. Rechtsform: Der PU gibt die Rechtsform seines Unternehmens (z.B. GmbH, e.U.) an. Registrierungsnummer: Der PU teilt seine Unternehmensregisternummer mit, die im entsprechenden Landesregister eingetragen ist. Sitz des Unternehmens: Der PU muss die offizielle Geschäftsadresse seines Unternehmens angeben. Ansprechpartner: Der PU stellt die Kontaktdaten eines vertretungsberechtigten Ansprechpartners zur Verfügung. 2.2 Steuer- und Bankinformationen Steueridentifikationsnummer (UID-Nummer): Der PU gibt seine gültige Steuer-Identifikationsnummer an. Bankverbindung: Der PU teilt seine Bankverbindung für Abrechnungen und Vergütungen mit, einschließlich Kontonummer, Bankname und BIC/IBAN. 2.3 Geschäftsmodell und Produkte Beschreibung der angebotenen Produkte/Dienstleistungen: Der PU muss eine genaue Beschreibung der angebotenen Dienstleistungen oder Produkte bereitstellen. Preisstrukturen: Der PU legt die Preisstruktur seiner Produkte oder Dienstleistungen dar, einschließlich etwaiger Staffelpreise oder Rabatte. Produktkategorien: Die Produkte oder Dienstleistungen des PU werden in klar definierte Kategorien eingeordnet. 2.4 Verkaufsbedingungen Lieferbedingungen: Der PU gibt an, unter welchen Bedingungen Lieferungen stattfinden (z.B. Versandarten, Lieferzeiten, Versandkosten). Rückgaberecht: Der PU definiert das Rückgaberecht für Kunden, einschließlich möglicher Rücknahmefristen. Gewährleistung und Garantie: Der PU legt dar, welche Gewährleistungen und Garantien für seine Produkte oder Dienstleistungen gelten. 2.5 Vertragliche und rechtliche Informationen Haftungsbeschränkungen: Der PU stimmt den im Vertrag geregelten Haftungsbeschränkungen zu und definiert gegebenenfalls zusätzliche Haftungsausschlüsse. Rechtliche Compliance: Der PU verpflichtet sich, alle geltenden rechtlichen Vorschriften einzuhalten, einschließlich derer zu Datenschutz, Arbeitsrecht und fairem Wettbewerb. Vertraulichkeitsvereinbarungen: Der PU verpflichtet sich, vertrauliche Informationen von EDV-Guru und dessen Kunden zu schützen und keine unbefugten Dritten einzubeziehen. 3. Kontrolle und Überwachung der Leistungen des PU EDV-Guru ist berechtigt, die vom PU bereitgestellten Unternehmensinformationen sowie die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen stichprobenartig zu überprüfen. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen geschehen, einschließlich der Methode des Mystery Shoppings, bei der EDV-Guru oder eine beauftragte dritte Partei anonyme Testkäufe durchführt, um die Servicequalität und die Übereinstimmung mit den vertraglichen Vereinbarungen zu prüfen. Alle Ergebnisse werden vertraulich behandelt und dienen der Qualitätssicherung.Alle Daten und Informationen, die vom PU bereitgestellt werden, müssen korrekt, aktuell und vollständig sein. 4. Datenschutz und Datensicherheit Der PU verpflichtet sich zur Einhaltung der bestehenden Datenschutzbestimmungen, denen er mit diesem Vertrag zustimmt. Diese umfassen insbesondere die DSGVO und das österreichische DSG. EDV-Guru garantiert, dass technische Maßnahmen zum Schutz der Daten vorliegen, übernimmt jedoch keine Haftung für unvorhergesehene Sicherheitsvorfälle. Der PU erklärt sich einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsdurchführung, für Marketingzwecke und für News verarbeitet und gespeichert werden. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertrags bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Dies betrifft insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten und weitere sensible Informationen, die im Rahmen der Vertragsabwicklung ausgetauscht werden. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO. Der PU verpflichtet sich, die erhobenen personenbezogenen Daten nur im Rahmen des Vertragszwecks zu verarbeiten und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. 5. Entgelt und Preisanpassung Der PU entrichtet eine monatliche Servicegebühr an EDV-Guru entsprechend der gewählten Modulvariante. Zusätzlich wird eine Servicegebühr pro Verkauf / Transaktion fällig, wenn Kunden einen Kauf bei dem PU durchführen, über die EDV-Guru Verkaufskanäle, diese sind bemessen mit 15% netto bei einer bereits bezahlten erfolgreichen Bestellung, die Servicegebühr wird nach Zahlung des Kunden, direkt vom EDV-Guru abezogen, und der restliche Betrag an das jeweilige PU zur Auszahlung gebracht.Eine Umgehung dieser Servicegebühren, bei z.B. bereits bestehenden Vertragsabwicklungen von Kunden über den EDV-Guru, durch den PU, ist als schwerer Verstoß seiten EDV-Guru zu werten, weiteres wäre eine willentliche & vorsätzliche Umgehung des PU, wenn durch den EDV-Guru zugeführte Kunden bewusst nicht über das Sytem abgewickelt werden, details hiezu sind in Punkt 8 dieses Vertrages wiederzufinden. Prinzipiell gilt das "First Come - First Serve" Prinzip, war der Kunde bereits beim PU vor einkäufen beim EDV-Guru dessen Kunde, gilt dies bei zukünftigen Käufen nicht als Umgehung. Entgeltanpassungsklausel: EDV-Guru behält sich das Recht vor, die Entgeltsätze unter Berücksichtigung marktüblicher Entwicklungen und gestiegener Kosten anzupassen. Änderungen werden dem PU mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt. Zur Abwicklung und Überprüfung räumt der PU EDV-Guru das Recht ein, die auf oder durch die Plattform getätigten Bestellungen und Transaktionen digital zu erfassen, auszuwerten und für die Berechnung des Entgelts heranzuziehen. 5.1 Kundenzuordnung und Nachweispflichten (für Zahlungen Definition eigens gefundener KundenEin Kunde gilt als „eigens gefunden“, wenn der PU eine nachweisbare Geschäftsbeziehung mit diesem Kunden hatte, die vor der ersten Vermittlung durch EDV-Guru zustande gekommen ist. Als Vermittlung durch EDV-Guru gilt der Zeitpunkt, an dem der Kunde erstmals über die EDV-Guru-Plattform oder andere Verkaufskanäle von EDV-Guru eine Transaktion mit dem PU durchführt. Erforderliche NachweiseZur Identifizierung und Abgrenzung eigens gefundener Kunden verpflichtet sich der PU, mindestens einen der folgenden Nachweise inkl. eines Zahlungsnachweises vorzulegen: Schriftliche Kommunikation mit dem Kunden, die vor dem Stichtag datiert ist (z. B. E-Mails, Chat-Protokolle, Briefe). Rechnungen, Zahlungsbelege oder andere Dokumente, die abgeschlossene Geschäfte mit dem Kunden vor dem Stichtag belegen. Historische Einträge in einem CRM-System, einer Kundendatenbank oder anderen digitalen Systemen, die eindeutig vor dem Stichtag erstellt wurden und den Kunden identifizieren. Laufende Verträge, Daueraufträge oder Abonnements, die vor dem Stichtag abgeschlossen wurden. Teilnahme des Kunden an früheren Marketingaktionen oder Interaktionen (z. B. Registrierung für einen Newsletter, Einlösungen von Rabattaktionen), die vor dem Stichtag dokumentiert sind. Zahlungsnachweise (z. B. Banküberweisungen, Quittungen), die eine frühere Geschäftsbeziehung belegen. Format und Inhalt der NachweiseAlle Nachweise müssen in dokumentierter Form vorgelegt werden und enthalten: Klare Identifikation des Kunden (Name, Kontaktdaten). Zeitliche Angaben, die den Beginn der Geschäftsbeziehung vor dem Stichtag belegen. Relevanz der Dokumente in Bezug auf die behauptete Geschäftsbeziehung. Prüfung und Akzeptanz der NachweiseEDV-Guru ist berechtigt, die vom PU vorgelegten Nachweise stichprobenartig oder im Streitfall zu prüfen. Nachweise, die den genannten Kriterien entsprechen, gelten als anerkannt, sofern EDV-Guru nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Vorlage schriftlich Einwände erhebt. Für den Fall von Unstimmigkeiten verpflichten sich die Parteien, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Sollte keine Einigung erzielt werden, wird ein unabhängiger Schiedsgutachter hinzugezogen. Stichtag und Zuordnung von KundenAls Stichtag gilt das Datum, an dem der Kunde erstmals über die EDV-Guru-Plattform oder deren Verkaufskanäle eine Transaktion mit dem PU durchgeführt hat. Jede Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, die nach diesem Datum initiiert wurde, wird als von EDV-Guru vermittelt betrachtet, es sei denn, der PU kann die bereits bestehende Geschäftsbeziehung eindeutig nachweisen. Verpflichtung zur OffenlegungDer PU verpflichtet sich, bei Kunden, bei denen potenzielle Zweifel an der Zuordnung bestehen, proaktiv EDV-Guru zu informieren und entsprechende Nachweise bereitzustellen. Dies gilt insbesondere für Kunden, die gleichzeitig über EDV-Guru und direkt mit dem PU interagieren. Schutz vor Missbrauch und VertragsverstößeDer Versuch, Kunden fälschlich als „eigens gefunden“ zu deklarieren, gilt als schwerwiegender Vertragsverstoß und kann gemäß Punkt 8 mit einer Vertragsstrafe geahndet werden. Wiederholte Verstöße können zur fristlosen Kündigung des Vertrags führen. POS-RegistrierkassenkundenKunden, die ihre Käufe direkt am Point-of-Sale (POS) des Partnerunternehmers (PU) abwickeln und die Zahlung ausschließlich über die vom PU betriebene Registrierkasse oder ein anderes POS-System des PU tätigen, gelten als vom PU selbst generierte Kunden, sofern keine vorherige Vermittlung durch EDV-Guru stattgefunden hat. Kriterien für die Zuordnung als POS-Registrierkassenkunde: Unabhängigkeit von EDV-Guru Der Verkauf erfolgt ohne vorherige Bestellung oder Abwicklung über die EDV-Guru-Plattform oder deren Verkaufskanäle. Der Kunde wurde vor Ort durch den POS des PU generiert und nicht durch EDV-Guru vermittelt. Nachweispflicht des PU Der PU muss auf Verlangen von EDV-Guru belegen, dass der Kunde nicht durch EDV-Guru vermittelt wurde. Geeignete Nachweise können sein: POS-Transaktionsprotokolle mit eindeutiger Kennzeichnung des Kauforts und -zeitpunkts. Zahlungsnachweise (z. B. Kassenbons, Banküberweisungen), die belegen, dass der Kauf direkt über den POS des PU erfolgt ist. Gegebenenfalls Kundenkommunikation oder Bestellungen, die belegen, dass die Transaktion unabhängig von EDV-Guru initiiert wurde. Ausnahme bei vorheriger Vermittlung durch EDV-Guru Kunden, die zunächst über die EDV-Guru-Plattform vermittelt wurden, aber später am POS des PU einkaufen, bleiben als von EDV-Guru vermittelte Kunden klassifiziert. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kauf vor Ort abgewickelt wurde. 6. Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkungen EDV-Guru haftet nicht für Geschäfte, deren Abschluss oder Nichtabschluss zwischen Nutzern und dem PU, oder deren Folgen. EDV-Guru gibt keine Garantie hinsichtlich der Qualität, Eignung oder Bonität eines Nutzers ab und haftet nicht für die Qualität oder Eignung der Dienstleistung des PU. Haftungsausschluss: EDV-Guru haftet dem PU gegenüber nur für vorsätzliche und grob fahrlässige Verletzungen vertraglicher Pflichten. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Jegliche Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare und indirekte Schäden sowie reine Vermögensschäden ist ausgeschlossen. EDV-Guru haftet nicht dafür, dass durch die Nutzung des Dienstes bestimmte Erfolge oder Ergebnisse erzielt werden können. 7. Nutzung von Logos und Marken Der PU räumt EDV-Guru das Recht ein, seine Logos während der Partnerschaft unentgeltlich zu nutzen. Dieses Recht endet mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der PU verpflichtet sich, nach Vertragsende jegliche Nutzung der Logos und Marken von EDV-Guru zu unterlassen. 8. Verstöße und Vertragsbeendigung EDV-Guru behält sich das Recht vor, den Vertrag im Falle von Verstößen gegen die Bestimmungen dieses Vertrags oder der geltenden Gesetze sofort zu beenden. Verstöße können insbesondere die unzulässige Nutzung der Plattform, unzulässige Weitergabe von Account-Daten, die Manipulation von Bewertungen oder falsche Angaben bei der Registrierung umfassen. 8.1 Vertragsstrafe Bei einem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten ist EDV-Guru berechtigt, eine Vertragsstrafe geltend zu machen. Die Höhe dieser Strafe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und kann bis zu 10.000 Euro betragen. 8.2 Ordentliche Kündigung Die ordentliche Kündigung ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Quartals möglich, jedoch frühestens nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Fälligstellung bei vorzeitiger Kündigung: Im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung durch den (PU) vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, wird die Vergütung für die gesamte restliche Vertragslaufzeit sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt unabhängig davon, ob die vereinbarte Leistung noch erbracht wird. 9. Vertragslaufzeit und Kündigung Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate. Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Seiten unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung ist aus wichtigem Grund jederzeit möglich. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Vertragspflichten vor. 10. Rechnungslegung und Zahlungspflichten Der PU verpflichtet sich, EDV-Guru über jeden Geschäftsabschluss, der direkt oder indirekt über die Plattform bzw. Verkaufskanäle zustande gekommen ist, zu informieren. Die Rechnungslegung hat vollständig, korrekt und in Übereinstimmung mit den vertraglichen Vereinbarungen zu erfolgen. Die Zahlungspflichten des PU gegenüber EDV-Guru umfassen: Die Servicegebühr entsprechend der gewählten Modulvariante Sonstige Entgelte gemäß den im Vertrag festgelegten Bestimmungen 11. Verfügbarkeit der Plattform Es besteht kein Anspruch des PU auf permanente Verfügbarkeit der EDV-Guru-Plattform. Technische Störungen, Wartungsarbeiten oder äußere Einflüsse (z. B. Naturkatastrophen, Hackerangriffe) können zu zeitweiligen Unterbrechungen der Dienste führen. EDV-Guru haftet nicht für Schäden, die aus solchen Unterbrechungen resultieren. 12. Gerichtsstand und anwendbares Recht Für diesen Vertrag gilt österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das zuständige Gericht in Wien. 13. Sonstige Bestimmungen 13.1 Schriftform Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. 13.2 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt der Vertrag in seinen übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 13.3 Abtretungsverbot Der PU ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EDV-Guru an Dritte abzutreten oder zu übertragen. 14. Validierung Bestellung als AngebotDie im Online-Shop der Guru Cashflow Management GmbH, FN 630393 z, Graben 28 / Stiege 1 / Top 12, 1010 Wien, Österreich, im Folgenden als "EDV-Guru" genannt, abgegebene Bestellung durch den Partnerunternehmer (PU) stellt ein einseitiges, bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Dieses Angebot basiert auf den im Shop dargestellten Produktinformationen und Preisen. Prüfung und Annahme des AngebotsEDV-Guru behält sich das Recht vor, das Angebot des Partnerunternehmers (PU) nach eigenem Ermessen zu prüfen. Eine Annahme des Angebots erfolgt erst nach erfolgreicher Prüfung aller Bestelldaten sowie der Verfügbarkeit der Dienstleistungen oder Produkte. Schriftliche Bestätigung erforderlichEine automatisierte Bestellbestätigung, die direkt nach der Bestellung durch das System von EDV-Guru versandt wird, stellt keine Annahme des Angebots dar. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich durch eine separate, schriftliche manuelle Auftragsbestätigung, die der Partnerunternehmer (PU) nach erfolgter Prüfung der Bestellung von EDV-Guru erhält. Kein Anspruch auf VertragsschlussBis zur schriftlichen Bestätigung von EDV-Guru besteht für den Partnerunternehmer (PU) kein Anspruch auf den Abschluss eines Vertrages. 15. Vertriebspartner und Provisionsregelung 15.1 Vertrieb durch externe Partner EDV-Guru und der Partnerunternehmer (PU) können einvernehmlich externe Vertriebspartner für den Verkauf von Dienstleistungen und Produkten des PU einbeziehen. Diese Vertriebspartner werden berechtigt, die Dienstleistungen und Produkte des PU zu bewerben und zu vertreiben, sofern dies vom PU gewünscht und schriftlich genehmigt wurde. 15.2 Provisionsregelung Für den Vertrieb der Produkte und Dienstleistungen des PU durch externe Vertriebspartner wird eine Provision in Höhe von einem indivuell vorab vereinbarten % Anteil des Nettoverkaufspreises vereinbart. Diese Provision wird nach erfolgreichem Verkauf und Eingang der vollständigen Zahlung durch den Endkunden an den Vertriebspartner ausgezahlt. 15.3 Verwaltung und Abrechnung EDV-Guru übernimmt die Verwaltung und Abrechnung der Vertriebspartnerprovisionen. Die fällige Provision wird direkt von der an den PU zu zahlenden Summe abgezogen und an den Vertriebspartner ausgezahlt. Der verbleibende Betrag wird an den PU weitergeleitet. 15.4 Haftungsausschluss EDV-Guru übernimmt keine Haftung für Handlungen der Vertriebspartner. Der PU bleibt allein für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Endkunden verantwortlich. 16. Schlussbestimmungen Die Parteien bestätigen, den Inhalt dieses Vertrags vollständig gelesen und verstanden zu haben. Sie erklären sich mit allen Bestimmungen einverstanden und verpflichten sich, den Vertrag nach Treu und Glauben zu erfüllen.
Variante
Guru Cashflow Management GmbH·Graben 28 / 1 / 12, 1010 Vienna, AustriaEDV-Guru Käuferschutz
Kaufoption
  • Wiederkehrende Zahlung: € 54,00 monatlich.
  • 12 Monate Bindung / 12 months contractual obligation — Gesamtbetrag € 648,00.
  • Das Abo verlängert sich automatisch um die jeweilige Abrechnungsperiode, solange du nicht kündigst.
  • Nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündbar — über dein Kundenkonto oder per E-Mail an uns.
  • Als Verbraucher:in hast du ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Die Bedingungen und Ausnahmen stehen in unseren Rücktrittsbestimmungen.

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Zusätzlich wird eine Servicegebühr pro Verkauf / Transaktion fällig, wenn Kunden einen Kauf bei dem PU durchführen, über die EDV-Guru Verkaufskanäle, diese sind bemessen mit 15% netto bei einer bereits bezahlten erfolgreichen Bestellung, die Servicegebühr wird nach Zahlung des Kunden, direkt vom EDV-Guru abezogen, und der restliche Betrag an das jeweilige PU zur Auszahlung gebracht.Eine Umgehung dieser Servicegebühren, bei z.B. bereits bestehenden Vertragsabwicklungen von Kunden über den EDV-Guru, durch den PU, ist als schwerer Verstoß seiten EDV-Guru zu werten, weiteres wäre eine willentliche & vorsätzliche Umgehung des PU, wenn durch den EDV-Guru zugeführte Kunden bewusst nicht über das Sytem abgewickelt werden, details hiezu sind in Punkt 8 dieses Vertrages wiederzufinden. Prinzipiell gilt das "First Come - First Serve" Prinzip, war der Kunde bereits beim PU vor einkäufen beim EDV-Guru dessen Kunde, gilt dies bei zukünftigen Käufen nicht als Umgehung. Entgeltanpassungsklausel: EDV-Guru behält sich das Recht vor, die Entgeltsätze unter Berücksichtigung marktüblicher Entwicklungen und gestiegener Kosten anzupassen. Änderungen werden dem PU mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt. Zur Abwicklung und Überprüfung räumt der PU EDV-Guru das Recht ein, die auf oder durch die Plattform getätigten Bestellungen und Transaktionen digital zu erfassen, auszuwerten und für die Berechnung des Entgelts heranzuziehen. 5.1 Kundenzuordnung und Nachweispflichten (für Zahlungen Definition eigens gefundener KundenEin Kunde gilt als „eigens gefunden“, wenn der PU eine nachweisbare Geschäftsbeziehung mit diesem Kunden hatte, die vor der ersten Vermittlung durch EDV-Guru zustande gekommen ist. Als Vermittlung durch EDV-Guru gilt der Zeitpunkt, an dem der Kunde erstmals über die EDV-Guru-Plattform oder andere Verkaufskanäle von EDV-Guru eine Transaktion mit dem PU durchführt. Erforderliche NachweiseZur Identifizierung und Abgrenzung eigens gefundener Kunden verpflichtet sich der PU, mindestens einen der folgenden Nachweise inkl. eines Zahlungsnachweises vorzulegen: Schriftliche Kommunikation mit dem Kunden, die vor dem Stichtag datiert ist (z. B. E-Mails, Chat-Protokolle, Briefe). Rechnungen, Zahlungsbelege oder andere Dokumente, die abgeschlossene Geschäfte mit dem Kunden vor dem Stichtag belegen. Historische Einträge in einem CRM-System, einer Kundendatenbank oder anderen digitalen Systemen, die eindeutig vor dem Stichtag erstellt wurden und den Kunden identifizieren. Laufende Verträge, Daueraufträge oder Abonnements, die vor dem Stichtag abgeschlossen wurden. Teilnahme des Kunden an früheren Marketingaktionen oder Interaktionen (z. B. Registrierung für einen Newsletter, Einlösungen von Rabattaktionen), die vor dem Stichtag dokumentiert sind. Zahlungsnachweise (z. B. Banküberweisungen, Quittungen), die eine frühere Geschäftsbeziehung belegen. Format und Inhalt der NachweiseAlle Nachweise müssen in dokumentierter Form vorgelegt werden und enthalten: Klare Identifikation des Kunden (Name, Kontaktdaten). Zeitliche Angaben, die den Beginn der Geschäftsbeziehung vor dem Stichtag belegen. Relevanz der Dokumente in Bezug auf die behauptete Geschäftsbeziehung. Prüfung und Akzeptanz der NachweiseEDV-Guru ist berechtigt, die vom PU vorgelegten Nachweise stichprobenartig oder im Streitfall zu prüfen. Nachweise, die den genannten Kriterien entsprechen, gelten als anerkannt, sofern EDV-Guru nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Vorlage schriftlich Einwände erhebt. Für den Fall von Unstimmigkeiten verpflichten sich die Parteien, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Sollte keine Einigung erzielt werden, wird ein unabhängiger Schiedsgutachter hinzugezogen. Stichtag und Zuordnung von KundenAls Stichtag gilt das Datum, an dem der Kunde erstmals über die EDV-Guru-Plattform oder deren Verkaufskanäle eine Transaktion mit dem PU durchgeführt hat. Jede Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, die nach diesem Datum initiiert wurde, wird als von EDV-Guru vermittelt betrachtet, es sei denn, der PU kann die bereits bestehende Geschäftsbeziehung eindeutig nachweisen. Verpflichtung zur OffenlegungDer PU verpflichtet sich, bei Kunden, bei denen potenzielle Zweifel an der Zuordnung bestehen, proaktiv EDV-Guru zu informieren und entsprechende Nachweise bereitzustellen. Dies gilt insbesondere für Kunden, die gleichzeitig über EDV-Guru und direkt mit dem PU interagieren. Schutz vor Missbrauch und VertragsverstößeDer Versuch, Kunden fälschlich als „eigens gefunden“ zu deklarieren, gilt als schwerwiegender Vertragsverstoß und kann gemäß Punkt 8 mit einer Vertragsstrafe geahndet werden. Wiederholte Verstöße können zur fristlosen Kündigung des Vertrags führen. POS-RegistrierkassenkundenKunden, die ihre Käufe direkt am Point-of-Sale (POS) des Partnerunternehmers (PU) abwickeln und die Zahlung ausschließlich über die vom PU betriebene Registrierkasse oder ein anderes POS-System des PU tätigen, gelten als vom PU selbst generierte Kunden, sofern keine vorherige Vermittlung durch EDV-Guru stattgefunden hat. Kriterien für die Zuordnung als POS-Registrierkassenkunde: Unabhängigkeit von EDV-Guru Der Verkauf erfolgt ohne vorherige Bestellung oder Abwicklung über die EDV-Guru-Plattform oder deren Verkaufskanäle. Der Kunde wurde vor Ort durch den POS des PU generiert und nicht durch EDV-Guru vermittelt. Nachweispflicht des PU Der PU muss auf Verlangen von EDV-Guru belegen, dass der Kunde nicht durch EDV-Guru vermittelt wurde. Geeignete Nachweise können sein: POS-Transaktionsprotokolle mit eindeutiger Kennzeichnung des Kauforts und -zeitpunkts. Zahlungsnachweise (z. B. Kassenbons, Banküberweisungen), die belegen, dass der Kauf direkt über den POS des PU erfolgt ist. Gegebenenfalls Kundenkommunikation oder Bestellungen, die belegen, dass die Transaktion unabhängig von EDV-Guru initiiert wurde. Ausnahme bei vorheriger Vermittlung durch EDV-Guru Kunden, die zunächst über die EDV-Guru-Plattform vermittelt wurden, aber später am POS des PU einkaufen, bleiben als von EDV-Guru vermittelte Kunden klassifiziert. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kauf vor Ort abgewickelt wurde. 6. Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkungen EDV-Guru haftet nicht für Geschäfte, deren Abschluss oder Nichtabschluss zwischen Nutzern und dem PU, oder deren Folgen. EDV-Guru gibt keine Garantie hinsichtlich der Qualität, Eignung oder Bonität eines Nutzers ab und haftet nicht für die Qualität oder Eignung der Dienstleistung des PU. Haftungsausschluss: EDV-Guru haftet dem PU gegenüber nur für vorsätzliche und grob fahrlässige Verletzungen vertraglicher Pflichten. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Jegliche Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare und indirekte Schäden sowie reine Vermögensschäden ist ausgeschlossen. EDV-Guru haftet nicht dafür, dass durch die Nutzung des Dienstes bestimmte Erfolge oder Ergebnisse erzielt werden können. 7. Nutzung von Logos und Marken Der PU räumt EDV-Guru das Recht ein, seine Logos während der Partnerschaft unentgeltlich zu nutzen. Dieses Recht endet mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der PU verpflichtet sich, nach Vertragsende jegliche Nutzung der Logos und Marken von EDV-Guru zu unterlassen. 8. Verstöße und Vertragsbeendigung EDV-Guru behält sich das Recht vor, den Vertrag im Falle von Verstößen gegen die Bestimmungen dieses Vertrags oder der geltenden Gesetze sofort zu beenden. Verstöße können insbesondere die unzulässige Nutzung der Plattform, unzulässige Weitergabe von Account-Daten, die Manipulation von Bewertungen oder falsche Angaben bei der Registrierung umfassen. 8.1 Vertragsstrafe Bei einem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten ist EDV-Guru berechtigt, eine Vertragsstrafe geltend zu machen. Die Höhe dieser Strafe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und kann bis zu 10.000 Euro betragen. 8.2 Ordentliche Kündigung Die ordentliche Kündigung ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Quartals möglich, jedoch frühestens nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Fälligstellung bei vorzeitiger Kündigung: Im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung durch den (PU) vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, wird die Vergütung für die gesamte restliche Vertragslaufzeit sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt unabhängig davon, ob die vereinbarte Leistung noch erbracht wird. 9. Vertragslaufzeit und Kündigung Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate. Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Seiten unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung ist aus wichtigem Grund jederzeit möglich. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Vertragspflichten vor. 10. Rechnungslegung und Zahlungspflichten Der PU verpflichtet sich, EDV-Guru über jeden Geschäftsabschluss, der direkt oder indirekt über die Plattform bzw. Verkaufskanäle zustande gekommen ist, zu informieren. Die Rechnungslegung hat vollständig, korrekt und in Übereinstimmung mit den vertraglichen Vereinbarungen zu erfolgen. Die Zahlungspflichten des PU gegenüber EDV-Guru umfassen: Die Servicegebühr entsprechend der gewählten Modulvariante Sonstige Entgelte gemäß den im Vertrag festgelegten Bestimmungen 11. Verfügbarkeit der Plattform Es besteht kein Anspruch des PU auf permanente Verfügbarkeit der EDV-Guru-Plattform. Technische Störungen, Wartungsarbeiten oder äußere Einflüsse (z. B. Naturkatastrophen, Hackerangriffe) können zu zeitweiligen Unterbrechungen der Dienste führen. EDV-Guru haftet nicht für Schäden, die aus solchen Unterbrechungen resultieren. 12. Gerichtsstand und anwendbares Recht Für diesen Vertrag gilt österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das zuständige Gericht in Wien. 13. Sonstige Bestimmungen 13.1 Schriftform Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. 13.2 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt der Vertrag in seinen übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 13.3 Abtretungsverbot Der PU ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EDV-Guru an Dritte abzutreten oder zu übertragen. 14. Validierung Bestellung als AngebotDie im Online-Shop der Guru Cashflow Management GmbH, FN 630393 z, Graben 28 / Stiege 1 / Top 12, 1010 Wien, Österreich, im Folgenden als "EDV-Guru" genannt, abgegebene Bestellung durch den Partnerunternehmer (PU) stellt ein einseitiges, bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Dieses Angebot basiert auf den im Shop dargestellten Produktinformationen und Preisen. Prüfung und Annahme des AngebotsEDV-Guru behält sich das Recht vor, das Angebot des Partnerunternehmers (PU) nach eigenem Ermessen zu prüfen. Eine Annahme des Angebots erfolgt erst nach erfolgreicher Prüfung aller Bestelldaten sowie der Verfügbarkeit der Dienstleistungen oder Produkte. Schriftliche Bestätigung erforderlichEine automatisierte Bestellbestätigung, die direkt nach der Bestellung durch das System von EDV-Guru versandt wird, stellt keine Annahme des Angebots dar. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich durch eine separate, schriftliche manuelle Auftragsbestätigung, die der Partnerunternehmer (PU) nach erfolgter Prüfung der Bestellung von EDV-Guru erhält. Kein Anspruch auf VertragsschlussBis zur schriftlichen Bestätigung von EDV-Guru besteht für den Partnerunternehmer (PU) kein Anspruch auf den Abschluss eines Vertrages. 15. Vertriebspartner und Provisionsregelung 15.1 Vertrieb durch externe Partner EDV-Guru und der Partnerunternehmer (PU) können einvernehmlich externe Vertriebspartner für den Verkauf von Dienstleistungen und Produkten des PU einbeziehen. Diese Vertriebspartner werden berechtigt, die Dienstleistungen und Produkte des PU zu bewerben und zu vertreiben, sofern dies vom PU gewünscht und schriftlich genehmigt wurde. 15.2 Provisionsregelung Für den Vertrieb der Produkte und Dienstleistungen des PU durch externe Vertriebspartner wird eine Provision in Höhe von einem indivuell vorab vereinbarten % Anteil des Nettoverkaufspreises vereinbart. Diese Provision wird nach erfolgreichem Verkauf und Eingang der vollständigen Zahlung durch den Endkunden an den Vertriebspartner ausgezahlt. 15.3 Verwaltung und Abrechnung EDV-Guru übernimmt die Verwaltung und Abrechnung der Vertriebspartnerprovisionen. Die fällige Provision wird direkt von der an den PU zu zahlenden Summe abgezogen und an den Vertriebspartner ausgezahlt. Der verbleibende Betrag wird an den PU weitergeleitet. 15.4 Haftungsausschluss EDV-Guru übernimmt keine Haftung für Handlungen der Vertriebspartner. Der PU bleibt allein für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Endkunden verantwortlich. 16. Schlussbestimmungen Die Parteien bestätigen, den Inhalt dieses Vertrags vollständig gelesen und verstanden zu haben. Sie erklären sich mit allen Bestimmungen einverstanden und verpflichten sich, den Vertrag nach Treu und Glauben zu erfüllen.
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