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LinkedIN Kontakt- und Kundenakquiese auf Autopilot - Software die vollautomatisch für Sie auf LinkedIN arbeitet + laufende Beratung und Betreuung inklusive professionelle LinkedIn Profilberatung für Optimierung! - EDV-Guru (Guru e.U.)
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LinkedIN Kontakt- und Kundenakquise auf Autopilot - SmartBot by EDV-Guru der vollautomatisch für Sie auf LinkedIN arbeitet + laufende Beratung und Betreuung inklusive professionelle LinkedIn Profilberatung!

🚀 Dein LinkedIn Automatisierungstool direkt vom EDV-Guru - SmartBot Dieser arbeitet für Sie wie 2 Vollzeit-Mitarbeiter ohne Pause, und kennt keine Müdigkeit! Automatisierte Kundenakquise: Rund um die Uhr automatische Neukundenanfragen auf LinkedIn. Vollautomatische Funktionen: Kontaktiert potenzielle Kunden, sendet Nachrichten und gratuliert automatisch. 24/7 Betrieb: Arbeitet ununterbrochen ohne Pausen oder Urlaub. Messbare Ergebnisse: Steigert die Antwortrate und bietet detaillierte Leistungsstatistiken. Persönliche laufende Betreuung und Begleitung Siegfried Pauker, Experten in LinkedIn Coaching IT Themen von A-Z (die Beratung findet Remote statt) Automatisierung LinkedIn Automatisierung Software Funktionen - SmartBot by EDV-Guru 📨 Automatisierte Kontaktanfragen: Personalisierte, automatische Anfragen an potenzielle Kunden. 🚀 Automatische Abwesenheitsantworten: Sofortige Antworten bei Kontaktinteraktionen. ✉️ InMails an LinkedIn Premium-Mitglieder: Versand personalisierter Nachrichten an ausgewählte Mitglieder. 📢 Automatisierte Nachrichten und Updates: Versand von Newslettern und Updates an die Zielgruppe. 👥 Automatisiertes Besuchen und Folgen auf LinkedIn: Erhöhung der Sichtbarkeit des eigenen Profils. 🔄 Follow-up-Nachrichten: Personalisierte Nachverfolgung von Kontakten. 🎉 Automatisierte Gratulationen: Glückwünsche zu besonderen Anlässen. 🛠️ Persönlicher Support und Onboarding: Individueller Support und schrittweiser Umsetzungsplan. Profilberatung LinkedIN Profilberatung - Relevanz? In der digitalen Ära ist ein überzeugendes LinkedIn-Profil unerlässlich, um sich auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu positionieren. Unser Angebot an professioneller LinkedIn Profilberatung ist Ihr Schlüssel zu einem aussagekräftigen und attraktiven Profil, das Ihre Karrierechancen signifikant erhöht. Beratungsinhalte auf Sie abgestimmt! Mit unserer individuellen Profilanalyse legen wir den Grundstein für Ihr optimiertes LinkedIn-Profil. Wir bewerten Ihr aktuelles Profil, identifizieren Schwachstellen und Potenziale, und entwickeln eine Strategie für Ihre persönliche und berufliche Markenbotschaft. Unsere Experten unterstützen Sie bei der strategischen Positionierung und Optimierung des Profilinhalts, indem sie relevante Keywords integrieren, die Überschrift, Zusammenfassung und Erfahrungsbereiche verbessern und ein ansprechendes Design vorschlagen. Ein professionelles Erscheinungsbild ist entscheidend. Daher bieten wir visuelle Aufwertung Ihres Profils durch Beratung bei der Auswahl geeigneter Profil- und Titelbilder. Wir helfen Ihnen, ein Netzwerk aufzubauen, das Ihre Karriere vorantreibt, indem wir bewährte Strategien für Netzwerkaufbau und -pflege bereitstellen und Empfehlungen für effektive Interaktionen mit anderen LinkedIn-Nutzern geben. Unsere Dienstleistung umfasst auch Bewerbungsunterstützung mit der Erstellung oder Überarbeitung Ihres LinkedIn-Lebenslaufs und Beratung zu den besten Praktiken für LinkedIn-Bewerbungen. Mit Monitoring & Feedback analysieren wir die Performance Ihres Profils und bieten fortlaufende Unterstützung, um sicherzustellen, dass Sie Ihre beruflichen Ziele erreichen. Jetzt starten, nicht warten! Investieren Sie in Ihre berufliche Zukunft mit unserer LinkedIn Profilberatung. Wir bieten flexible Beratungsoptionen, darunter Einzelsitzungen, Pakete oder Abo-Modelle, und garantieren Ihre Zufriedenheit mit unseren Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung und starten Sie durch in eine erfolgreiche berufliche Zukunft! Beratungsinhalte Individuelle Profilanalyse: Überprüfung und Bewertung Ihres aktuellen LinkedIn-Profils Identifikation von Optimierungspotenzialen Strategische Positionierung: Entwicklung einer klaren beruflichen Markenbotschaft Zielgruppenorientierte Profilgestaltung Optimierung des Profilinhalts: Verbesserung von Überschrift, Zusammenfassung und Erfahrungsbereichen Einsatz relevanter Keywords für bessere Auffindbarkeit Visuelle Aufwertung: Beratung zur Auswahl professioneller Profil- und Titelbilder Tipps für ein ansprechendes und konsistentes Design Netzwerkaufbau & -pflege: Strategien für den Aufbau und die Pflege eines starken beruflichen Netzwerks Empfehlungen für die Interaktion mit anderen LinkedIn-Nutzern Bewerbungsunterstützung: Erstellung oder Überarbeitung Ihres LinkedIn-Lebenslaufs Beratung zu den besten Praktiken für LinkedIn-Bewerbungen Monitoring & Feedback: Analyse der Profilperformance und Besucherstatistiken Individuelles Feedback und fortlaufende Unterstützung bei Bedarf Praktische Anleitungen & Tipps: Bereitstellung von Guides, Checklisten und Best-Practice-Beispielen Unterstützung bei der Nutzung spezifischer LinkedIn-Funktionen und -Tools Flexible Beratungsoptionen: Angebot von Einzelsitzungen, Paketen oder Abo-Modellen Online-Beratung via Video-Call oder persönliche Treffen nach Absprache Zufriedenheitsgarantie: Unverbindliche Erstberatung und transparente Preisgestaltung Garantierte Zufriedenheit mit unseren Dienstleistungen persönliche Betreuung & Garantie inkludiert 1x / Monat werden in einem persönlichen Gespräch in einem Online Meeting, Ergebnisse besprochen und mögliche Ziele und Anwendungsfälle evaluiert. (Dauer 2 Stunden nach Terminvereinbarung)Wir garantieren Ihnen permanenten qualitativen Reichweiten "Audience" Aufbau auf LinkedIN für Ihr persönliches und Firmenprofil, gute Kontakte, neue Geschäftschancen, und neue Aufträge bzw. mögliche Leads! zusätzliche Kosten In dieser Dienstleistung inkludiert ist die laufende persönliche Betreuung und ein virtueller Arbeitsplatz (24/7 verfügbar) nach dem "Fair Use" Prinzip, ohne Set-Up Kosten! (optional können Sie die SmartBot Software wenn gewünscht auf Ihrem eigenen PC verwenden bzw. aktiv arbeiten lassen) nicht inkludiert, LinkedIn in der Premium Version bzw. LinkedIN Sales Navigator variabel zwischen 50-100 / Euro Monat) - mit möglichem Gutschein günstiger, dies ist nur verfügbar wenn Sie kein aktives Zahlungspflichtiges Konto bei LinkedIN haben! Nutzungsbedingungen & Datenschutz Nutzungsbedingungen Download Datenschutz Download Mindestbindungszeit Die Mindesbindungszeit beträgt 12 Monate (aufgrund er umfassenden Arbeiten, ohne Einrichtungskosten), danach ist das Paket jederzeit monatlich kündbar.

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EDV-Guru 360° Digital Suite - Ihr Cashflow ist programmierbar / EDV-Guru Partnership /
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EDV-Guru 360° Digital Suite - Ihr Cashflow ist programmierbar / EDV-Guru Partnership /

inkludiert folgende Dienstleistungen Vertrag PARTNERSCHAFTSVERTRAG abgeschlossen zwischen Guru Cashflow Management GmbH, FN 630393 z, Graben 28 / Stiege 1 / Top 12, 1010 Wien, Österreich, im Folgenden als "EDV-Guru" genannt, einerseits und dem Partnerunternehmer (PU), andererseits, am heutigen Tage, nach Online-Buchung im EDV-Guru-Shop (mit Bestellbestätigung), wie folgt: PRÄAMBEL Der EDV-Guru vermittelt unter anderem unternehmerische und privatanwenderspezifische IT- bzw. EDV-Dienstleistungen und Produkte sowie Lieferungen an seine Kunden über seine digitale Plattform, und auch "Offline" - "POS" Verkaufsstellen. Der PU betreibt ein Unternehmen, dessen Firmendaten und Unternehmensinformationen im Rahmen dieser Vereinbarung zur Partnerschaft bereitgestellt und geprüft werden. Der vorliegende Vertrag regelt die Leistungserbringung durch den PU im Rahmen der EDV-Guru-Plattform. Darüber hinaus planen die Parteien eine laufende Kooperation. Die Parteien betonen ihren partnerschaftlichen Zugang, der bei der Auslegung des Vertrages als Leitgedanke dienen soll. 1. Vertragsgegenstand 1.1 EDV-Guru als Vermittler Der EDV-Guru räumt dem PU das Recht ein, seine Dienstleistungen auf der EDV-Guru-Plattform und/oder auf einem White-Labeled Shop in vorgegebenen Leistungsmodulen (Dienstleistungspaketen, welche, insofern Bedarf besteht, in unterschiedlichen Zeiträumen auch vollautomatisch mit dem Kunden abgerechnet werden können, z.B.: täglich, wöchentlich, monatlich, jährlich etc. ) und generell anzubieten. Bestehende Module können einvernehmlich geändert und ergänzt werden. Der PU verpflichtet sich, die Leistung gemäß den festgesetzten Modulen für Kunden von EDV-Guru und eigenen Kunden zu erbringen. Festzuhalten ist, dass das jeweilige Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem PU zustande kommt und EDV-Guru hier lediglich eine Vermittlerrolle einnimmt. Haftungsausschluss: EDV-Guru tritt zu keinem Zeitpunkt als Vertragspartner des Endkunden auf und übernimmt keinerlei Haftung für Vertragsverletzungen, Schäden oder Mängel, die sich aus den vom PU erbrachten Leistungen ergeben. Der PU wird seine erbrachten Leistungen für die Kunden von EDV-Guru oder eigenen Kunden gegenüber EDV-Guru entsprechend dokumentieren. Die Dokumentation soll idealerweise über die EDV-Guru-Plattform erfolgen, wobei EDV-Guru hier mittels geeigneter technischer Maßnahmen der Verschwiegenheitsverpflichtung Rechnung tragen wird. Der PU schuldet eine ordnungsgemäße Leistungserbringung gemäß seinen Berufspflichten und hält EDV-Guru bei allfälligen Forderungen aus einer Schlechterfüllung im Innenverhältnis schad- und klaglos. 1.2 EDV-Guru als Auftraggeber für Subleistungen Beide Vertragsparteien haben jederzeit das Recht, neue Produkte, Dienstleistungen oder „Pakete“ zu schnüren, die sowohl für den Endkunden als auch für die interne Kooperation von Nutzen sind. Diese können schriftlich vereinbart werden, einschließlich einer Bestätigung per E-Mail. Solche Vereinbarungen werden als Ergänzung zu diesem Vertrag betrachtet und sind rechtlich bindend. 2. Unternehmensangaben des PU Der PU verpflichtet sich, EDV-Guru folgende überprüfbare Firmendaten und Unternehmensinformationen bereitzustellen, die für die Partnerschaft notwendig sind. Diese Daten werden von EDV-Guru im Rahmen des Registrierungs- und Onboarding-Prozesses geprüft: 2.1 Allgemeine Unternehmensinformationen Firmenname: Der PU muss den vollständigen und rechtlich gültigen Namen seines Unternehmens angeben. Rechtsform: Der PU gibt die Rechtsform seines Unternehmens (z.B. GmbH, e.U.) an. Registrierungsnummer: Der PU teilt seine Unternehmensregisternummer mit, die im entsprechenden Landesregister eingetragen ist. Sitz des Unternehmens: Der PU muss die offizielle Geschäftsadresse seines Unternehmens angeben. Ansprechpartner: Der PU stellt die Kontaktdaten eines vertretungsberechtigten Ansprechpartners zur Verfügung. 2.2 Steuer- und Bankinformationen Steueridentifikationsnummer (UID-Nummer): Der PU gibt seine gültige Steuer-Identifikationsnummer an. Bankverbindung: Der PU teilt seine Bankverbindung für Abrechnungen und Vergütungen mit, einschließlich Kontonummer, Bankname und BIC/IBAN. 2.3 Geschäftsmodell und Produkte Beschreibung der angebotenen Produkte/Dienstleistungen: Der PU muss eine genaue Beschreibung der angebotenen Dienstleistungen oder Produkte bereitstellen. Preisstrukturen: Der PU legt die Preisstruktur seiner Produkte oder Dienstleistungen dar, einschließlich etwaiger Staffelpreise oder Rabatte. Produktkategorien: Die Produkte oder Dienstleistungen des PU werden in klar definierte Kategorien eingeordnet. 2.4 Verkaufsbedingungen Lieferbedingungen: Der PU gibt an, unter welchen Bedingungen Lieferungen stattfinden (z.B. Versandarten, Lieferzeiten, Versandkosten). Rückgaberecht: Der PU definiert das Rückgaberecht für Kunden, einschließlich möglicher Rücknahmefristen. Gewährleistung und Garantie: Der PU legt dar, welche Gewährleistungen und Garantien für seine Produkte oder Dienstleistungen gelten. 2.5 Vertragliche und rechtliche Informationen Haftungsbeschränkungen: Der PU stimmt den im Vertrag geregelten Haftungsbeschränkungen zu und definiert gegebenenfalls zusätzliche Haftungsausschlüsse. Rechtliche Compliance: Der PU verpflichtet sich, alle geltenden rechtlichen Vorschriften einzuhalten, einschließlich derer zu Datenschutz, Arbeitsrecht und fairem Wettbewerb. Vertraulichkeitsvereinbarungen: Der PU verpflichtet sich, vertrauliche Informationen von EDV-Guru und dessen Kunden zu schützen und keine unbefugten Dritten einzubeziehen. 3. Kontrolle und Überwachung der Leistungen des PU EDV-Guru ist berechtigt, die vom PU bereitgestellten Unternehmensinformationen sowie die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen stichprobenartig zu überprüfen. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen geschehen, einschließlich der Methode des Mystery Shoppings, bei der EDV-Guru oder eine beauftragte dritte Partei anonyme Testkäufe durchführt, um die Servicequalität und die Übereinstimmung mit den vertraglichen Vereinbarungen zu prüfen. Alle Ergebnisse werden vertraulich behandelt und dienen der Qualitätssicherung.Alle Daten und Informationen, die vom PU bereitgestellt werden, müssen korrekt, aktuell und vollständig sein. 4. Datenschutz und Datensicherheit Der PU verpflichtet sich zur Einhaltung der bestehenden Datenschutzbestimmungen, denen er mit diesem Vertrag zustimmt. Diese umfassen insbesondere die DSGVO und das österreichische DSG. EDV-Guru garantiert, dass technische Maßnahmen zum Schutz der Daten vorliegen, übernimmt jedoch keine Haftung für unvorhergesehene Sicherheitsvorfälle. Der PU erklärt sich einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsdurchführung, für Marketingzwecke und für News verarbeitet und gespeichert werden. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertrags bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Dies betrifft insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten und weitere sensible Informationen, die im Rahmen der Vertragsabwicklung ausgetauscht werden. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO. Der PU verpflichtet sich, die erhobenen personenbezogenen Daten nur im Rahmen des Vertragszwecks zu verarbeiten und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. 5. Entgelt und Preisanpassung Der PU entrichtet eine monatliche Servicegebühr an EDV-Guru entsprechend der gewählten Modulvariante. Zusätzlich wird eine Servicegebühr pro Verkauf / Transaktion fällig, wenn Kunden einen Kauf bei dem PU durchführen, über die EDV-Guru Verkaufskanäle, diese sind bemessen mit 15% netto bei einer bereits bezahlten erfolgreichen Bestellung, die Servicegebühr wird nach Zahlung des Kunden, direkt vom EDV-Guru abezogen, und der restliche Betrag an das jeweilige PU zur Auszahlung gebracht.Eine Umgehung dieser Servicegebühren, bei z.B. bereits bestehenden Vertragsabwicklungen von Kunden über den EDV-Guru, durch den PU, ist als schwerer Verstoß seiten EDV-Guru zu werten, weiteres wäre eine willentliche & vorsätzliche Umgehung des PU, wenn durch den EDV-Guru zugeführte Kunden bewusst nicht über das Sytem abgewickelt werden, details hiezu sind in Punkt 8 dieses Vertrages wiederzufinden. Prinzipiell gilt das "First Come - First Serve" Prinzip, war der Kunde bereits beim PU vor einkäufen beim EDV-Guru dessen Kunde, gilt dies bei zukünftigen Käufen nicht als Umgehung. Entgeltanpassungsklausel: EDV-Guru behält sich das Recht vor, die Entgeltsätze unter Berücksichtigung marktüblicher Entwicklungen und gestiegener Kosten anzupassen. Änderungen werden dem PU mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt. Zur Abwicklung und Überprüfung räumt der PU EDV-Guru das Recht ein, die auf oder durch die Plattform getätigten Bestellungen und Transaktionen digital zu erfassen, auszuwerten und für die Berechnung des Entgelts heranzuziehen. 5.1 Kundenzuordnung und Nachweispflichten (für Zahlungen Definition eigens gefundener KundenEin Kunde gilt als „eigens gefunden“, wenn der PU eine nachweisbare Geschäftsbeziehung mit diesem Kunden hatte, die vor der ersten Vermittlung durch EDV-Guru zustande gekommen ist. Als Vermittlung durch EDV-Guru gilt der Zeitpunkt, an dem der Kunde erstmals über die EDV-Guru-Plattform oder andere Verkaufskanäle von EDV-Guru eine Transaktion mit dem PU durchführt. Erforderliche NachweiseZur Identifizierung und Abgrenzung eigens gefundener Kunden verpflichtet sich der PU, mindestens einen der folgenden Nachweise inkl. eines Zahlungsnachweises vorzulegen: Schriftliche Kommunikation mit dem Kunden, die vor dem Stichtag datiert ist (z. B. E-Mails, Chat-Protokolle, Briefe). Rechnungen, Zahlungsbelege oder andere Dokumente, die abgeschlossene Geschäfte mit dem Kunden vor dem Stichtag belegen. Historische Einträge in einem CRM-System, einer Kundendatenbank oder anderen digitalen Systemen, die eindeutig vor dem Stichtag erstellt wurden und den Kunden identifizieren. Laufende Verträge, Daueraufträge oder Abonnements, die vor dem Stichtag abgeschlossen wurden. Teilnahme des Kunden an früheren Marketingaktionen oder Interaktionen (z. B. Registrierung für einen Newsletter, Einlösungen von Rabattaktionen), die vor dem Stichtag dokumentiert sind. Zahlungsnachweise (z. B. Banküberweisungen, Quittungen), die eine frühere Geschäftsbeziehung belegen. Format und Inhalt der NachweiseAlle Nachweise müssen in dokumentierter Form vorgelegt werden und enthalten: Klare Identifikation des Kunden (Name, Kontaktdaten). Zeitliche Angaben, die den Beginn der Geschäftsbeziehung vor dem Stichtag belegen. Relevanz der Dokumente in Bezug auf die behauptete Geschäftsbeziehung. Prüfung und Akzeptanz der NachweiseEDV-Guru ist berechtigt, die vom PU vorgelegten Nachweise stichprobenartig oder im Streitfall zu prüfen. Nachweise, die den genannten Kriterien entsprechen, gelten als anerkannt, sofern EDV-Guru nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Vorlage schriftlich Einwände erhebt. Für den Fall von Unstimmigkeiten verpflichten sich die Parteien, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Sollte keine Einigung erzielt werden, wird ein unabhängiger Schiedsgutachter hinzugezogen. Stichtag und Zuordnung von KundenAls Stichtag gilt das Datum, an dem der Kunde erstmals über die EDV-Guru-Plattform oder deren Verkaufskanäle eine Transaktion mit dem PU durchgeführt hat. Jede Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, die nach diesem Datum initiiert wurde, wird als von EDV-Guru vermittelt betrachtet, es sei denn, der PU kann die bereits bestehende Geschäftsbeziehung eindeutig nachweisen. Verpflichtung zur OffenlegungDer PU verpflichtet sich, bei Kunden, bei denen potenzielle Zweifel an der Zuordnung bestehen, proaktiv EDV-Guru zu informieren und entsprechende Nachweise bereitzustellen. Dies gilt insbesondere für Kunden, die gleichzeitig über EDV-Guru und direkt mit dem PU interagieren. Schutz vor Missbrauch und VertragsverstößeDer Versuch, Kunden fälschlich als „eigens gefunden“ zu deklarieren, gilt als schwerwiegender Vertragsverstoß und kann gemäß Punkt 8 mit einer Vertragsstrafe geahndet werden. Wiederholte Verstöße können zur fristlosen Kündigung des Vertrags führen. POS-RegistrierkassenkundenKunden, die ihre Käufe direkt am Point-of-Sale (POS) des Partnerunternehmers (PU) abwickeln und die Zahlung ausschließlich über die vom PU betriebene Registrierkasse oder ein anderes POS-System des PU tätigen, gelten als vom PU selbst generierte Kunden, sofern keine vorherige Vermittlung durch EDV-Guru stattgefunden hat. Kriterien für die Zuordnung als POS-Registrierkassenkunde: Unabhängigkeit von EDV-Guru Der Verkauf erfolgt ohne vorherige Bestellung oder Abwicklung über die EDV-Guru-Plattform oder deren Verkaufskanäle. Der Kunde wurde vor Ort durch den POS des PU generiert und nicht durch EDV-Guru vermittelt. Nachweispflicht des PU Der PU muss auf Verlangen von EDV-Guru belegen, dass der Kunde nicht durch EDV-Guru vermittelt wurde. Geeignete Nachweise können sein: POS-Transaktionsprotokolle mit eindeutiger Kennzeichnung des Kauforts und -zeitpunkts. Zahlungsnachweise (z. B. Kassenbons, Banküberweisungen), die belegen, dass der Kauf direkt über den POS des PU erfolgt ist. Gegebenenfalls Kundenkommunikation oder Bestellungen, die belegen, dass die Transaktion unabhängig von EDV-Guru initiiert wurde. Ausnahme bei vorheriger Vermittlung durch EDV-Guru Kunden, die zunächst über die EDV-Guru-Plattform vermittelt wurden, aber später am POS des PU einkaufen, bleiben als von EDV-Guru vermittelte Kunden klassifiziert. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kauf vor Ort abgewickelt wurde. 6. Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkungen EDV-Guru haftet nicht für Geschäfte, deren Abschluss oder Nichtabschluss zwischen Nutzern und dem PU, oder deren Folgen. EDV-Guru gibt keine Garantie hinsichtlich der Qualität, Eignung oder Bonität eines Nutzers ab und haftet nicht für die Qualität oder Eignung der Dienstleistung des PU. Haftungsausschluss: EDV-Guru haftet dem PU gegenüber nur für vorsätzliche und grob fahrlässige Verletzungen vertraglicher Pflichten. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Jegliche Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare und indirekte Schäden sowie reine Vermögensschäden ist ausgeschlossen. EDV-Guru haftet nicht dafür, dass durch die Nutzung des Dienstes bestimmte Erfolge oder Ergebnisse erzielt werden können. 7. Nutzung von Logos und Marken Der PU räumt EDV-Guru das Recht ein, seine Logos während der Partnerschaft unentgeltlich zu nutzen. Dieses Recht endet mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der PU verpflichtet sich, nach Vertragsende jegliche Nutzung der Logos und Marken von EDV-Guru zu unterlassen. 8. Verstöße und Vertragsbeendigung EDV-Guru behält sich das Recht vor, den Vertrag im Falle von Verstößen gegen die Bestimmungen dieses Vertrags oder der geltenden Gesetze sofort zu beenden. Verstöße können insbesondere die unzulässige Nutzung der Plattform, unzulässige Weitergabe von Account-Daten, die Manipulation von Bewertungen oder falsche Angaben bei der Registrierung umfassen. 8.1 Vertragsstrafe Bei einem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten ist EDV-Guru berechtigt, eine Vertragsstrafe geltend zu machen. Die Höhe dieser Strafe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und kann bis zu 10.000 Euro betragen. 8.2 Ordentliche Kündigung Die ordentliche Kündigung ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Quartals möglich, jedoch frühestens nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Fälligstellung bei vorzeitiger Kündigung: Im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung durch den (PU) vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, wird die Vergütung für die gesamte restliche Vertragslaufzeit sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt unabhängig davon, ob die vereinbarte Leistung noch erbracht wird. 9. Vertragslaufzeit und Kündigung Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate. Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Seiten unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung ist aus wichtigem Grund jederzeit möglich. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Vertragspflichten vor. 10. Rechnungslegung und Zahlungspflichten Der PU verpflichtet sich, EDV-Guru über jeden Geschäftsabschluss, der direkt oder indirekt über die Plattform bzw. Verkaufskanäle zustande gekommen ist, zu informieren. Die Rechnungslegung hat vollständig, korrekt und in Übereinstimmung mit den vertraglichen Vereinbarungen zu erfolgen. Die Zahlungspflichten des PU gegenüber EDV-Guru umfassen: Die Servicegebühr entsprechend der gewählten Modulvariante Sonstige Entgelte gemäß den im Vertrag festgelegten Bestimmungen 11. Verfügbarkeit der Plattform Es besteht kein Anspruch des PU auf permanente Verfügbarkeit der EDV-Guru-Plattform. Technische Störungen, Wartungsarbeiten oder äußere Einflüsse (z. B. Naturkatastrophen, Hackerangriffe) können zu zeitweiligen Unterbrechungen der Dienste führen. EDV-Guru haftet nicht für Schäden, die aus solchen Unterbrechungen resultieren. 12. Gerichtsstand und anwendbares Recht Für diesen Vertrag gilt österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das zuständige Gericht in Wien. 13. Sonstige Bestimmungen 13.1 Schriftform Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. 13.2 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt der Vertrag in seinen übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 13.3 Abtretungsverbot Der PU ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EDV-Guru an Dritte abzutreten oder zu übertragen. 14. Validierung Bestellung als AngebotDie im Online-Shop der Guru Cashflow Management GmbH, FN 630393 z, Graben 28 / Stiege 1 / Top 12, 1010 Wien, Österreich, im Folgenden als "EDV-Guru" genannt, abgegebene Bestellung durch den Partnerunternehmer (PU) stellt ein einseitiges, bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Dieses Angebot basiert auf den im Shop dargestellten Produktinformationen und Preisen. Prüfung und Annahme des AngebotsEDV-Guru behält sich das Recht vor, das Angebot des Partnerunternehmers (PU) nach eigenem Ermessen zu prüfen. Eine Annahme des Angebots erfolgt erst nach erfolgreicher Prüfung aller Bestelldaten sowie der Verfügbarkeit der Dienstleistungen oder Produkte. Schriftliche Bestätigung erforderlichEine automatisierte Bestellbestätigung, die direkt nach der Bestellung durch das System von EDV-Guru versandt wird, stellt keine Annahme des Angebots dar. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich durch eine separate, schriftliche manuelle Auftragsbestätigung, die der Partnerunternehmer (PU) nach erfolgter Prüfung der Bestellung von EDV-Guru erhält. Kein Anspruch auf VertragsschlussBis zur schriftlichen Bestätigung von EDV-Guru besteht für den Partnerunternehmer (PU) kein Anspruch auf den Abschluss eines Vertrages. 15. Vertriebspartner und Provisionsregelung 15.1 Vertrieb durch externe Partner EDV-Guru und der Partnerunternehmer (PU) können einvernehmlich externe Vertriebspartner für den Verkauf von Dienstleistungen und Produkten des PU einbeziehen. Diese Vertriebspartner werden berechtigt, die Dienstleistungen und Produkte des PU zu bewerben und zu vertreiben, sofern dies vom PU gewünscht und schriftlich genehmigt wurde. 15.2 Provisionsregelung Für den Vertrieb der Produkte und Dienstleistungen des PU durch externe Vertriebspartner wird eine Provision in Höhe von einem indivuell vorab vereinbarten % Anteil des Nettoverkaufspreises vereinbart. Diese Provision wird nach erfolgreichem Verkauf und Eingang der vollständigen Zahlung durch den Endkunden an den Vertriebspartner ausgezahlt. 15.3 Verwaltung und Abrechnung EDV-Guru übernimmt die Verwaltung und Abrechnung der Vertriebspartnerprovisionen. Die fällige Provision wird direkt von der an den PU zu zahlenden Summe abgezogen und an den Vertriebspartner ausgezahlt. Der verbleibende Betrag wird an den PU weitergeleitet. 15.4 Haftungsausschluss EDV-Guru übernimmt keine Haftung für Handlungen der Vertriebspartner. Der PU bleibt allein für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Endkunden verantwortlich. 16. Schlussbestimmungen Die Parteien bestätigen, den Inhalt dieses Vertrags vollständig gelesen und verstanden zu haben. Sie erklären sich mit allen Bestimmungen einverstanden und verpflichten sich, den Vertrag nach Treu und Glauben zu erfüllen.

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Growth Addon für EDV-Guru 360° Digital Suite - Growth Plus und Growth Elite – Gebührenoptimierung für Partner / Vendoren
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Growth Addon für EDV-Guru 360° Digital Suite - Growth Plus und Growth Elite – Gebührenoptimierung für Partner / Vendoren

Growth – Gebührenoptimierung für Partner / Vendoren Weniger Gebühren, mehr Marge. Mit Growth Plus optimieren Sie Ihre Gebühren pro Transaktion und sichern sich planbare Fixkosten. Ideal für wachsende Unternehmen, die mehr Umsatz behalten möchten. 🔹 Growth Plus Pro Monatliche Gebühr: 1.000 € netto Transaktionsgebühr: 10 % statt 15 % Für wen: KMU, Agenturen und Vendoren mit 250.000 – 1 Mio. € Jahresumsatz „Sichern Sie Ihr Wachstum und zahlen Sie bis zu 25 % weniger Gebühren.“ 🔹 Growth Plus Elite Monatliche Gebühr: 3.000 € netto Transaktionsgebühr: 5 % statt 15 % Für wen: Systemhäuser, Enterprise-Vendoren und Großkunden mit über 1 Mio. € Jahresumsatz „Ihre Kunden, Ihr Umsatz – wir sichern Ihnen die beste Marge, bei 2 Mio. € Jahresumsatz bis zu 50% weniger Gebühren“ Ihre Vorteile auf einen Blick ✔ Planbare Fixkosten und reduzierte Gebühren ✔ Optimiert für wachstumsstarke Partner / Vendoren ✔ Flexible Laufzeit: monatlich kündbar ✔ Kombinierbar mit allen 360° Digital Partner Suiten Lieferumfang & Konditionen • Abrechnung monatlich per Abo-Rechnung• Automatische Umstellung der Gebühren ab Aktivierung

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€ 1.200,00
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LinkedIN Kontakt- und Kundenakquiese auf Autopilot - Software die vollautomatisch für Sie auf LinkedIN arbeitet + laufende Beratung und Betreuung inklusive professionelle LinkedIn Profilberatung für Optimierung! - EDV-Guru (Guru e.U.)
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Set-Up-LinkedIN Sales Navigator Rabatt - LinkedIN Kontakt- und Kundenakquiese auf Autopilot (Addon)

🚀 Dein LinkedIn Automatisierungstool direkt vom EDV-Guru - SmartBot Dieser arbeitet für Sie wie 2 Vollzeit-Mitarbeiter ohne Pause, und kennt keine Müdigkeit! Wir richten dir den Sales Navigtor zu einem besondern fortlaufenden Preis ein.Damit reduzieren sich Ihre jährlichen Kosten bei LinkedIN.

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Set-up Pauschale (nur In Verbindung mit ausgewählten Produkten bzw. Dienstleistungen bestellbar) - EDV-Guru (Guru e.U.)
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Set-up Pauschale (360° Digital Partner Suite)

Set-Up Pauschale – Ihr professioneller Start mit der 360° Digital Partner Suite Starten Sie direkt durch – ohne komplizierte Technik, ohne Zeitverlust.Unsere Set-Up Pauschale ist die ideale Ergänzung zu Ihrer 360° Digital Partner Suite und sorgt dafür, dass Ihre Systeme vom ersten Tag an perfekt eingerichtet und betriebsbereit sind. Wir übernehmen die komplette technische Konfiguration Ihrer Suite – vom Online-Shop-System über die Fastbill-Integration bis hin zu POS-Kasse, App- oder Marketing-Add-ons. Alles wird individuell auf Ihre Unternehmensstruktur, Ihre Produkte und Ihre Prozesse abgestimmt. Was Sie erwartet: ✅ Professionelles Onboarding Ihrer gebuchten Suite (Basic, Premium oder Top) ⚙️ Einrichtung & Konfiguration aller enthaltenen Module(z. B. Online-Shop, Fastbill, POS, App oder LinkedIn-Add-on) 💡 Individuelle Abstimmung auf Ihre Geschäftsprozesse und Anforderungen 🧠 Beratung & Schulung, damit Sie Ihre Suite optimal nutzen können 🛠️ Fertige Übergabe – startklar, sicher und optimiert Mit der Set-Up Pauschale stellen Sie sicher, dass Ihre digitale Infrastruktur von Anfang an professionell läuft – effizient, zuverlässig und zukunftssicher. Vorteile auf einen Blick: Kein technischer Aufwand auf Ihrer Seite Optimierte Systemkonfiguration durch erfahrene Spezialisten Persönliche Betreuung während des gesamten Einrichtungsprozesses Schnelle, reibungslose Inbetriebnahme Ihrer Suite 💼 Einmalige Investition: Basic Suite: € 500 netto Premium & Top Suite: € 900 netto (Die Set-Up Pauschale ist nur in Verbindung mit ausgewählten 360° Digital Partner Suite Produkten verfügbar.)

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Set-up Pauschale (nur In Verbindung mit ausgewählten Produkten bzw. Dienstleistungen bestellbar) - EDV-Guru (Guru e.U.)
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Set-up Pauschale (nur In Verbindung mit ausgewählten Produkten bzw. Dienstleistungen bestellbar) - 2640

Perfektionieren Sie Ihre IT mit unserer Set-Up Pauschale - die ultimative Lösung für müheloses und effizientes Einrichten!" (nur mit ausgewählten Dienstleistungen und Produkten bestellbar) Haben Sie genug von komplizierten und zeitraubenden IT Installationen? Möchten Sie Ihre IT auf die nächste Stufe bringen, ohne sich mit technischen Hürden herumschlagen zu müssen? Dann ist unsere Set-Up Pauschale genau das Richtige für Sie! Unser Expertenteam steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre IT in kürzester Zeit optimal einzurichten. Dank unserer umfassenden Erfahrung und Fachkenntnisse können wir Ihnen eine stressfreie und reibungslose Installation garantieren. Keine komplizierten Anleitungen mehr, keine endlosen Stunden des Herumprobierens - wir erledigen alles für Sie! Mit unserer Set-Up Pauschale erhalten Sie nicht nur eine schnelle und professionelle Installation, sondern auch eine maßgeschneiderte Lösung, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Wir berücksichtigen Ihre individuellen Anforderungen und sorgen dafür, dass Ihre IT perfekt mit Ihren Geräte und Ihren Lifestyle abgestimmt ist. Unsere Set-Up Pauschale beinhaltet auch eine umfassende Beratung, um sicherzustellen, dass Sie das Beste aus Ihrer IT herausholen. Wir geben Ihnen wertvolle Tipps und Tricks, wie Sie Ihre IT optimieren und mögliche Störungen vermeiden können. Mit unserem Fachwissen können Sie sicher sein, dass Sie das bestmögliche aus ihrer IT heraus holen können. Warten Sie nicht länger auf eine perfekte funktionierende IT - lassen Sie uns die Arbeit für Sie erledigen! Mit unserer Set-Up Pauschale sparen Sie Zeit, Nerven und können sich entspannt zurücklehnen, während wir Ihre IT auf Vordermann bringen. Bestellen Sie jetzt unsere Set-Up Pauschale und erleben Sie die Freiheit und Bequemlichkeit einer optimalen IT Infrastruktur - bestellen Sie jetzt!

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Ihre offizielle Firmenadresse in Österreich – flexibel nutzbar (Guru Co-Working-Space)
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Ihre offizielle Firmenadresse in Österreich – flexibel nutzbar (Guru Co-Working-Space)

Virtuelle Firmenadresse – professionell & rechtssicher in Österreich vom Guru Co-Working-Space Sie möchten Ihr Unternehmen flexibel führen, ohne an einen festen Bürostandort gebunden zu sein?Mit unserer virtuellen Firmenadresse in Österreich erhalten Sie eine seriöse Geschäftsanschrift, die Sie für Firmenbuch, Impressum und geschäftliche Korrespondenz nutzen können – ganz ohne laufende Büroverpflichtungen. Unsere Lösung richtet sich an Unternehmer:innen, Gründer:innen und digitale Teams, die Wert auf Professionalität, Rechtssicherheit und klare Strukturen legen. Ihre Vorteile auf einen Blick ✅ Offizielle Firmenadresse in Österreich ✅ Geeignet für Firmenbuch, Impressum & Behördenkommunikation ✅ Keine Betriebsstätte, kein Kundenverkehr erforderlich ✅ Ortsunabhängig arbeiten – volle unternehmerische Flexibilität ✅ Klar geregelter, transparenter Leistungsumfang Für wen ist die virtuelle Firmenadresse ideal? Einzelunternehmer:innen & GmbHs Start-ups & Neugründungen Remote-Unternehmen & digitale Dienstleister Firmen mit bestehender Post- oder Weiterleitungsorganisation Klar & fair geregelt Die Nutzung der Firmenadresse dient administrativen und rechtlichen Zwecken.Ein operativer Geschäftsbetrieb oder dauerhafte Anwesenheit am Standort ist nicht vorgesehen.So bleibt Ihre Unternehmensstruktur übersichtlich, rechtlich sauber und bankenfreundlich. Einfach online buchen Buchen Sie Ihre virtuelle Firmenadresse direkt online und nutzen Sie eine professionelle Geschäftsanschrift – ohne langfristige Bindung, ohne versteckte Verpflichtungen. Vertrag Vertrag über die Nutzung einer virtuellen Firmenadresse (Österreich) zwischen [Anbieter]Firma: Guru Cashflow Management GmbHFN: FN 630393zAdresse: Graben 28/1/12(im Folgenden „Anbieter“) und [Kunde]Firma / Name: wird bei der Online Buchung, vom Kunden, im Check-Out angegeben und ist nach gesonderter Rückbestätigung in einer persönlichen E-Mail (keine automatisierte Bestellbestätigung oder Rechnungs E-Mail), nach Bestellung und Bezahlung, durch die Guru Cashflow Management GmbH rechtsgültig.FN / ZVR / UID: bitte im Feld zusätzliche Informationen bei der Bestellung angeben(im Folgenden „Kunde“) §1 Vertragsgegenstand (1) Der Anbieter stellt dem Kunden eine virtuelle Firmenadresse (im 2. Wiener Gemeindebezirk zur Verfügung) zur Nutzung für administrative, rechtliche und geschäftliche Zwecke zur Verfügung. (2) Die Firmenadresse kann insbesondere für folgende Zwecke verwendet werden: Eintragung im Firmenbuch gemäß UGB Angabe als Geschäftsanschrift Impressum, Korrespondenz und Behördenkommunikation (3) Durch die Nutzung der Firmenadresse wird keine Betriebsstätte, kein Ort der Geschäftsleitung und kein dauerhafter Geschäftsbetrieb am Standort des Anbieters begründet. §2 Leistungsumfang (1) Vertragsgegenstand ist ausschließlich die Bereitstellung der Firmenadresse. (2) Nicht Bestandteil der Leistung sind insbesondere: persönliche Anwesenheit des Kunden Kunden- oder Parteienverkehr laufende Postbearbeitung, Fristenkontrolle oder Rechtsprüfung (3) Zusatzleistungen (z. B. Postweiterleitung, Scan-Service, Benachrichtigungen) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. §3 Zustellfähigkeit und Verantwortung des Kunden (1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass ihn Sendungen unter der Firmenadresse zuverlässig und fristgerecht erreichen. (2) Der Kunde verpflichtet sich, geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen, um eine ordnungsgemäße Zustellung sowie die Wahrung von Fristen sicherzustellen. (3) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für (§ 2 ZustellG („Zustellfähigkeit“): nicht zugestellte verspätet zugestellte fehlgeleiteteSendungen, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Anbieter verursacht wurden. §4 Umgang mit eingehender Post (1) Sofern Sendungen am Standort des Anbieters eingehen, kann der Anbieter den Kunden nach eigenem Ermessen darüber informieren. (2) Ein Anspruch auf Annahme, Verwahrung oder Weiterleitung von Sendungen besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. (3) Der Anbieter ist berechtigt, Sendungen nach angemessener Frist zurückzusenden oder zu entsorgen, sofern keine anderweitige Vereinbarung besteht. §5 Zulässige Nutzung / Missbrauch (1) Die Firmenadresse darf nicht verwendet werden für: unzulässige oder rechtswidrige Tätigkeiten irreführende Angaben über einen Geschäftsbetrieb genehmigungspflichtige Tätigkeiten ohne entsprechende Berechtigung (2) Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag bei missbräuchlicher Nutzung fristlos aufzulösen. §6 Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich insbesondere: stets aktuelle Kontakt- und Zustelldaten bereitzuhalten behördliche Anforderungen selbstständig zu erfüllen den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die aus seiner Nutzung resultieren §7 Haftung (1) Der Anbieter haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. (2) Eine Haftung für: Fristversäumnisse finanzielle Schäden behördliche Nachteileaufgrund von Postzustellungen ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. §8 Vertragsdauer und Kündigung (1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. (2) Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von [z. B. 1 Monat] zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. (3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. §9 Schlussbestimmungen (1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. (2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen aufrecht. (3) Es gilt österreichisches Recht.Gerichtsstand ist Wien.

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Weil Dein Chash-Flow programmierbar ist 🤝 Video Investment Varianten Vertrag PARTNERSCHAFTSVERTRAG abgeschlossen zwischen Guru Cashflow Management GmbH, FN 630393 z, Graben 28 / Stiege 1 / Top 12, 1010 Wien, Österreich, im Folgenden als "EDV-Guru" genannt, einerseits und dem Partnerunternehmer (PU), andererseits, am heutigen Tage, nach Online-Buchung im EDV-Guru-Shop (mit Bestellbestätigung), wie folgt: PRÄAMBEL Der EDV-Guru vermittelt unter anderem unternehmerische und privatanwenderspezifische IT- bzw. EDV-Dienstleistungen und Produkte sowie Lieferungen an seine Kunden über seine digitale Plattform, und auch "Offline" - "POS" Verkaufsstellen. Der PU betreibt ein Unternehmen, dessen Firmendaten und Unternehmensinformationen im Rahmen dieser Vereinbarung zur Partnerschaft bereitgestellt und geprüft werden. Der vorliegende Vertrag regelt die Leistungserbringung durch den PU im Rahmen der EDV-Guru-Plattform. Darüber hinaus planen die Parteien eine laufende Kooperation. Die Parteien betonen ihren partnerschaftlichen Zugang, der bei der Auslegung des Vertrages als Leitgedanke dienen soll. 1. Vertragsgegenstand 1.1 EDV-Guru als Vermittler Der EDV-Guru räumt dem PU das Recht ein, seine Dienstleistungen auf der EDV-Guru-Plattform und/oder auf einem White-Labeled Shop in vorgegebenen Leistungsmodulen (Dienstleistungspaketen, welche, insofern Bedarf besteht, in unterschiedlichen Zeiträumen auch vollautomatisch mit dem Kunden abgerechnet werden können, z.B.: täglich, wöchentlich, monatlich, jährlich etc. ) und generell anzubieten. Bestehende Module können einvernehmlich geändert und ergänzt werden. Der PU verpflichtet sich, die Leistung gemäß den festgesetzten Modulen für Kunden von EDV-Guru und eigenen Kunden zu erbringen. Festzuhalten ist, dass das jeweilige Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem PU zustande kommt und EDV-Guru hier lediglich eine Vermittlerrolle einnimmt. Haftungsausschluss: EDV-Guru tritt zu keinem Zeitpunkt als Vertragspartner des Endkunden auf und übernimmt keinerlei Haftung für Vertragsverletzungen, Schäden oder Mängel, die sich aus den vom PU erbrachten Leistungen ergeben. Der PU wird seine erbrachten Leistungen für die Kunden von EDV-Guru oder eigenen Kunden gegenüber EDV-Guru entsprechend dokumentieren. Die Dokumentation soll idealerweise über die EDV-Guru-Plattform erfolgen, wobei EDV-Guru hier mittels geeigneter technischer Maßnahmen der Verschwiegenheitsverpflichtung Rechnung tragen wird. Der PU schuldet eine ordnungsgemäße Leistungserbringung gemäß seinen Berufspflichten und hält EDV-Guru bei allfälligen Forderungen aus einer Schlechterfüllung im Innenverhältnis schad- und klaglos. 1.2 EDV-Guru als Auftraggeber für Subleistungen Beide Vertragsparteien haben jederzeit das Recht, neue Produkte, Dienstleistungen oder „Pakete“ zu schnüren, die sowohl für den Endkunden als auch für die interne Kooperation von Nutzen sind. Diese können schriftlich vereinbart werden, einschließlich einer Bestätigung per E-Mail. Solche Vereinbarungen werden als Ergänzung zu diesem Vertrag betrachtet und sind rechtlich bindend. 2. Unternehmensangaben des PU Der PU verpflichtet sich, EDV-Guru folgende überprüfbare Firmendaten und Unternehmensinformationen bereitzustellen, die für die Partnerschaft notwendig sind. Diese Daten werden von EDV-Guru im Rahmen des Registrierungs- und Onboarding-Prozesses geprüft: 2.1 Allgemeine Unternehmensinformationen Firmenname: Der PU muss den vollständigen und rechtlich gültigen Namen seines Unternehmens angeben. Rechtsform: Der PU gibt die Rechtsform seines Unternehmens (z.B. GmbH, e.U.) an. Registrierungsnummer: Der PU teilt seine Unternehmensregisternummer mit, die im entsprechenden Landesregister eingetragen ist. Sitz des Unternehmens: Der PU muss die offizielle Geschäftsadresse seines Unternehmens angeben. Ansprechpartner: Der PU stellt die Kontaktdaten eines vertretungsberechtigten Ansprechpartners zur Verfügung. 2.2 Steuer- und Bankinformationen Steueridentifikationsnummer (UID-Nummer): Der PU gibt seine gültige Steuer-Identifikationsnummer an. Bankverbindung: Der PU teilt seine Bankverbindung für Abrechnungen und Vergütungen mit, einschließlich Kontonummer, Bankname und BIC/IBAN. 2.3 Geschäftsmodell und Produkte Beschreibung der angebotenen Produkte/Dienstleistungen: Der PU muss eine genaue Beschreibung der angebotenen Dienstleistungen oder Produkte bereitstellen. Preisstrukturen: Der PU legt die Preisstruktur seiner Produkte oder Dienstleistungen dar, einschließlich etwaiger Staffelpreise oder Rabatte. Produktkategorien: Die Produkte oder Dienstleistungen des PU werden in klar definierte Kategorien eingeordnet. 2.4 Verkaufsbedingungen Lieferbedingungen: Der PU gibt an, unter welchen Bedingungen Lieferungen stattfinden (z.B. Versandarten, Lieferzeiten, Versandkosten). Rückgaberecht: Der PU definiert das Rückgaberecht für Kunden, einschließlich möglicher Rücknahmefristen. Gewährleistung und Garantie: Der PU legt dar, welche Gewährleistungen und Garantien für seine Produkte oder Dienstleistungen gelten. 2.5 Vertragliche und rechtliche Informationen Haftungsbeschränkungen: Der PU stimmt den im Vertrag geregelten Haftungsbeschränkungen zu und definiert gegebenenfalls zusätzliche Haftungsausschlüsse. Rechtliche Compliance: Der PU verpflichtet sich, alle geltenden rechtlichen Vorschriften einzuhalten, einschließlich derer zu Datenschutz, Arbeitsrecht und fairem Wettbewerb. Vertraulichkeitsvereinbarungen: Der PU verpflichtet sich, vertrauliche Informationen von EDV-Guru und dessen Kunden zu schützen und keine unbefugten Dritten einzubeziehen. 3. Kontrolle und Überwachung der Leistungen des PU EDV-Guru ist berechtigt, die vom PU bereitgestellten Unternehmensinformationen sowie die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen stichprobenartig zu überprüfen. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen geschehen, einschließlich der Methode des Mystery Shoppings, bei der EDV-Guru oder eine beauftragte dritte Partei anonyme Testkäufe durchführt, um die Servicequalität und die Übereinstimmung mit den vertraglichen Vereinbarungen zu prüfen. Alle Ergebnisse werden vertraulich behandelt und dienen der Qualitätssicherung.Alle Daten und Informationen, die vom PU bereitgestellt werden, müssen korrekt, aktuell und vollständig sein. 4. Datenschutz und Datensicherheit Der PU verpflichtet sich zur Einhaltung der bestehenden Datenschutzbestimmungen, denen er mit diesem Vertrag zustimmt. Diese umfassen insbesondere die DSGVO und das österreichische DSG. EDV-Guru garantiert, dass technische Maßnahmen zum Schutz der Daten vorliegen, übernimmt jedoch keine Haftung für unvorhergesehene Sicherheitsvorfälle. Der PU erklärt sich einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsdurchführung, für Marketingzwecke und für News verarbeitet und gespeichert werden. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertrags bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Dies betrifft insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten und weitere sensible Informationen, die im Rahmen der Vertragsabwicklung ausgetauscht werden. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO. Der PU verpflichtet sich, die erhobenen personenbezogenen Daten nur im Rahmen des Vertragszwecks zu verarbeiten und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. 5. Entgelt und Preisanpassung Der PU entrichtet eine monatliche Servicegebühr an EDV-Guru entsprechend der gewählten Modulvariante. Zusätzlich wird eine Servicegebühr pro Verkauf / Transaktion fällig, wenn Kunden einen Kauf bei dem PU durchführen, über die EDV-Guru Verkaufskanäle, diese sind bemessen mit 15% netto bei einer bereits bezahlten erfolgreichen Bestellung, die Servicegebühr wird nach Zahlung des Kunden, direkt vom EDV-Guru abezogen, und der restliche Betrag an das jeweilige PU zur Auszahlung gebracht.Eine Umgehung dieser Servicegebühren, bei z.B. bereits bestehenden Vertragsabwicklungen von Kunden über den EDV-Guru, durch den PU, ist als schwerer Verstoß seiten EDV-Guru zu werten, weiteres wäre eine willentliche & vorsätzliche Umgehung des PU, wenn durch den EDV-Guru zugeführte Kunden bewusst nicht über das Sytem abgewickelt werden, details hiezu sind in Punkt 8 dieses Vertrages wiederzufinden. Prinzipiell gilt das "First Come - First Serve" Prinzip, war der Kunde bereits beim PU vor einkäufen beim EDV-Guru dessen Kunde, gilt dies bei zukünftigen Käufen nicht als Umgehung. Entgeltanpassungsklausel: EDV-Guru behält sich das Recht vor, die Entgeltsätze unter Berücksichtigung marktüblicher Entwicklungen und gestiegener Kosten anzupassen. Änderungen werden dem PU mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt. Zur Abwicklung und Überprüfung räumt der PU EDV-Guru das Recht ein, die auf oder durch die Plattform getätigten Bestellungen und Transaktionen digital zu erfassen, auszuwerten und für die Berechnung des Entgelts heranzuziehen. 5.1 Kundenzuordnung und Nachweispflichten (für Zahlungen Definition eigens gefundener KundenEin Kunde gilt als „eigens gefunden“, wenn der PU eine nachweisbare Geschäftsbeziehung mit diesem Kunden hatte, die vor der ersten Vermittlung durch EDV-Guru zustande gekommen ist. Als Vermittlung durch EDV-Guru gilt der Zeitpunkt, an dem der Kunde erstmals über die EDV-Guru-Plattform oder andere Verkaufskanäle von EDV-Guru eine Transaktion mit dem PU durchführt. Erforderliche NachweiseZur Identifizierung und Abgrenzung eigens gefundener Kunden verpflichtet sich der PU, mindestens einen der folgenden Nachweise inkl. eines Zahlungsnachweises vorzulegen: Schriftliche Kommunikation mit dem Kunden, die vor dem Stichtag datiert ist (z. B. E-Mails, Chat-Protokolle, Briefe). Rechnungen, Zahlungsbelege oder andere Dokumente, die abgeschlossene Geschäfte mit dem Kunden vor dem Stichtag belegen. Historische Einträge in einem CRM-System, einer Kundendatenbank oder anderen digitalen Systemen, die eindeutig vor dem Stichtag erstellt wurden und den Kunden identifizieren. Laufende Verträge, Daueraufträge oder Abonnements, die vor dem Stichtag abgeschlossen wurden. Teilnahme des Kunden an früheren Marketingaktionen oder Interaktionen (z. B. Registrierung für einen Newsletter, Einlösungen von Rabattaktionen), die vor dem Stichtag dokumentiert sind. Zahlungsnachweise (z. B. Banküberweisungen, Quittungen), die eine frühere Geschäftsbeziehung belegen. Format und Inhalt der NachweiseAlle Nachweise müssen in dokumentierter Form vorgelegt werden und enthalten: Klare Identifikation des Kunden (Name, Kontaktdaten). Zeitliche Angaben, die den Beginn der Geschäftsbeziehung vor dem Stichtag belegen. Relevanz der Dokumente in Bezug auf die behauptete Geschäftsbeziehung. Prüfung und Akzeptanz der NachweiseEDV-Guru ist berechtigt, die vom PU vorgelegten Nachweise stichprobenartig oder im Streitfall zu prüfen. Nachweise, die den genannten Kriterien entsprechen, gelten als anerkannt, sofern EDV-Guru nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Vorlage schriftlich Einwände erhebt. Für den Fall von Unstimmigkeiten verpflichten sich die Parteien, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Sollte keine Einigung erzielt werden, wird ein unabhängiger Schiedsgutachter hinzugezogen. Stichtag und Zuordnung von KundenAls Stichtag gilt das Datum, an dem der Kunde erstmals über die EDV-Guru-Plattform oder deren Verkaufskanäle eine Transaktion mit dem PU durchgeführt hat. Jede Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, die nach diesem Datum initiiert wurde, wird als von EDV-Guru vermittelt betrachtet, es sei denn, der PU kann die bereits bestehende Geschäftsbeziehung eindeutig nachweisen. Verpflichtung zur OffenlegungDer PU verpflichtet sich, bei Kunden, bei denen potenzielle Zweifel an der Zuordnung bestehen, proaktiv EDV-Guru zu informieren und entsprechende Nachweise bereitzustellen. Dies gilt insbesondere für Kunden, die gleichzeitig über EDV-Guru und direkt mit dem PU interagieren. Schutz vor Missbrauch und VertragsverstößeDer Versuch, Kunden fälschlich als „eigens gefunden“ zu deklarieren, gilt als schwerwiegender Vertragsverstoß und kann gemäß Punkt 8 mit einer Vertragsstrafe geahndet werden. Wiederholte Verstöße können zur fristlosen Kündigung des Vertrags führen. POS-RegistrierkassenkundenKunden, die ihre Käufe direkt am Point-of-Sale (POS) des Partnerunternehmers (PU) abwickeln und die Zahlung ausschließlich über die vom PU betriebene Registrierkasse oder ein anderes POS-System des PU tätigen, gelten als vom PU selbst generierte Kunden, sofern keine vorherige Vermittlung durch EDV-Guru stattgefunden hat. Kriterien für die Zuordnung als POS-Registrierkassenkunde: Unabhängigkeit von EDV-Guru Der Verkauf erfolgt ohne vorherige Bestellung oder Abwicklung über die EDV-Guru-Plattform oder deren Verkaufskanäle. Der Kunde wurde vor Ort durch den POS des PU generiert und nicht durch EDV-Guru vermittelt. Nachweispflicht des PU Der PU muss auf Verlangen von EDV-Guru belegen, dass der Kunde nicht durch EDV-Guru vermittelt wurde. Geeignete Nachweise können sein: POS-Transaktionsprotokolle mit eindeutiger Kennzeichnung des Kauforts und -zeitpunkts. Zahlungsnachweise (z. B. Kassenbons, Banküberweisungen), die belegen, dass der Kauf direkt über den POS des PU erfolgt ist. Gegebenenfalls Kundenkommunikation oder Bestellungen, die belegen, dass die Transaktion unabhängig von EDV-Guru initiiert wurde. Ausnahme bei vorheriger Vermittlung durch EDV-Guru Kunden, die zunächst über die EDV-Guru-Plattform vermittelt wurden, aber später am POS des PU einkaufen, bleiben als von EDV-Guru vermittelte Kunden klassifiziert. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kauf vor Ort abgewickelt wurde. 6. Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkungen EDV-Guru haftet nicht für Geschäfte, deren Abschluss oder Nichtabschluss zwischen Nutzern und dem PU, oder deren Folgen. EDV-Guru gibt keine Garantie hinsichtlich der Qualität, Eignung oder Bonität eines Nutzers ab und haftet nicht für die Qualität oder Eignung der Dienstleistung des PU. Haftungsausschluss: EDV-Guru haftet dem PU gegenüber nur für vorsätzliche und grob fahrlässige Verletzungen vertraglicher Pflichten. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Jegliche Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare und indirekte Schäden sowie reine Vermögensschäden ist ausgeschlossen. EDV-Guru haftet nicht dafür, dass durch die Nutzung des Dienstes bestimmte Erfolge oder Ergebnisse erzielt werden können. 7. Nutzung von Logos und Marken Der PU räumt EDV-Guru das Recht ein, seine Logos während der Partnerschaft unentgeltlich zu nutzen. Dieses Recht endet mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der PU verpflichtet sich, nach Vertragsende jegliche Nutzung der Logos und Marken von EDV-Guru zu unterlassen. 8. Verstöße und Vertragsbeendigung EDV-Guru behält sich das Recht vor, den Vertrag im Falle von Verstößen gegen die Bestimmungen dieses Vertrags oder der geltenden Gesetze sofort zu beenden. Verstöße können insbesondere die unzulässige Nutzung der Plattform, unzulässige Weitergabe von Account-Daten, die Manipulation von Bewertungen oder falsche Angaben bei der Registrierung umfassen. 8.1 Vertragsstrafe Bei einem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten ist EDV-Guru berechtigt, eine Vertragsstrafe geltend zu machen. Die Höhe dieser Strafe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und kann bis zu 10.000 Euro betragen. 8.2 Ordentliche Kündigung Die ordentliche Kündigung ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Quartals möglich, jedoch frühestens nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Fälligstellung bei vorzeitiger Kündigung: Im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung durch den (PU) vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, wird die Vergütung für die gesamte restliche Vertragslaufzeit sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt unabhängig davon, ob die vereinbarte Leistung noch erbracht wird. 9. Vertragslaufzeit und Kündigung Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate. Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Seiten unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung ist aus wichtigem Grund jederzeit möglich. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Vertragspflichten vor. 10. Rechnungslegung und Zahlungspflichten Der PU verpflichtet sich, EDV-Guru über jeden Geschäftsabschluss, der direkt oder indirekt über die Plattform bzw. Verkaufskanäle zustande gekommen ist, zu informieren. Die Rechnungslegung hat vollständig, korrekt und in Übereinstimmung mit den vertraglichen Vereinbarungen zu erfolgen. Die Zahlungspflichten des PU gegenüber EDV-Guru umfassen: Die Servicegebühr entsprechend der gewählten Modulvariante Sonstige Entgelte gemäß den im Vertrag festgelegten Bestimmungen 11. Verfügbarkeit der Plattform Es besteht kein Anspruch des PU auf permanente Verfügbarkeit der EDV-Guru-Plattform. Technische Störungen, Wartungsarbeiten oder äußere Einflüsse (z. B. Naturkatastrophen, Hackerangriffe) können zu zeitweiligen Unterbrechungen der Dienste führen. EDV-Guru haftet nicht für Schäden, die aus solchen Unterbrechungen resultieren. 12. Gerichtsstand und anwendbares Recht Für diesen Vertrag gilt österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das zuständige Gericht in Wien. 13. Sonstige Bestimmungen 13.1 Schriftform Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. 13.2 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt der Vertrag in seinen übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 13.3 Abtretungsverbot Der PU ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EDV-Guru an Dritte abzutreten oder zu übertragen. 14. Validierung Bestellung als AngebotDie im Online-Shop der Guru Cashflow Management GmbH, FN 630393 z, Graben 28 / Stiege 1 / Top 12, 1010 Wien, Österreich, im Folgenden als "EDV-Guru" genannt, abgegebene Bestellung durch den Partnerunternehmer (PU) stellt ein einseitiges, bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Dieses Angebot basiert auf den im Shop dargestellten Produktinformationen und Preisen. Prüfung und Annahme des AngebotsEDV-Guru behält sich das Recht vor, das Angebot des Partnerunternehmers (PU) nach eigenem Ermessen zu prüfen. Eine Annahme des Angebots erfolgt erst nach erfolgreicher Prüfung aller Bestelldaten sowie der Verfügbarkeit der Dienstleistungen oder Produkte. Schriftliche Bestätigung erforderlichEine automatisierte Bestellbestätigung, die direkt nach der Bestellung durch das System von EDV-Guru versandt wird, stellt keine Annahme des Angebots dar. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich durch eine separate, schriftliche manuelle Auftragsbestätigung, die der Partnerunternehmer (PU) nach erfolgter Prüfung der Bestellung von EDV-Guru erhält. Kein Anspruch auf VertragsschlussBis zur schriftlichen Bestätigung von EDV-Guru besteht für den Partnerunternehmer (PU) kein Anspruch auf den Abschluss eines Vertrages. 15. Vertriebspartner und Provisionsregelung 15.1 Vertrieb durch externe Partner EDV-Guru und der Partnerunternehmer (PU) können einvernehmlich externe Vertriebspartner für den Verkauf von Dienstleistungen und Produkten des PU einbeziehen. Diese Vertriebspartner werden berechtigt, die Dienstleistungen und Produkte des PU zu bewerben und zu vertreiben, sofern dies vom PU gewünscht und schriftlich genehmigt wurde. 15.2 Provisionsregelung Für den Vertrieb der Produkte und Dienstleistungen des PU durch externe Vertriebspartner wird eine Provision in Höhe von einem indivuell vorab vereinbarten % Anteil des Nettoverkaufspreises vereinbart. Diese Provision wird nach erfolgreichem Verkauf und Eingang der vollständigen Zahlung durch den Endkunden an den Vertriebspartner ausgezahlt. 15.3 Verwaltung und Abrechnung EDV-Guru übernimmt die Verwaltung und Abrechnung der Vertriebspartnerprovisionen. Die fällige Provision wird direkt von der an den PU zu zahlenden Summe abgezogen und an den Vertriebspartner ausgezahlt. Der verbleibende Betrag wird an den PU weitergeleitet. 15.4 Haftungsausschluss EDV-Guru übernimmt keine Haftung für Handlungen der Vertriebspartner. Der PU bleibt allein für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Endkunden verantwortlich. 16. Schlussbestimmungen Die Parteien bestätigen, den Inhalt dieses Vertrags vollständig gelesen und verstanden zu haben. Sie erklären sich mit allen Bestimmungen einverstanden und verpflichten sich, den Vertrag nach Treu und Glauben zu erfüllen.

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So haben Nutzer die neuesten Artikel und Updates immer in Reichweite und können schnell darauf zugreifen. 5. Online-Kurs oder E-Learning-Plattform 📚 Wenn eine Bildungsplattform oder eine Kurs-Webseite bereits existiert, bietet eine App mit Browser-Integration eine bequeme Möglichkeit, dass Nutzer auf Kurse und Materialien zugreifen können, ohne sich jedes Mal neu anmelden zu müssen. 6. Support-Portal oder Wissensdatenbank 💡 Unternehmen mit umfangreichen Wissensdatenbanken oder Support-Portalen können diese über eine App bereitstellen, sodass Kunden leicht auf Anleitungen, FAQs und Problemlösungen zugreifen können. 7. Event-Registrierung und Ticketverkauf 🎫 Eine Webseite für Eventbuchungen kann in einer App einfach zugänglich gemacht werden. Kunden können so über die App Tickets erwerben, sich registrieren und wichtige Event-Informationen schnell finden. 8. Interne Mitarbeiterportale und Intranets 💼 Für Unternehmen, die ihren Mitarbeitern ein internes Portal bieten, ist die Einbindung in eine App hilfreich. Mitarbeiter haben so stets Zugang zu internen Mitteilungen, Dokumenten und Ankündigungen, was besonders praktisch ist für unterwegs. 9. Online-Banking oder Finanz-Tools 💳 Bestehende Online-Banking-Seiten lassen sich in eine App einbinden, sodass Kunden ihre Konten direkt und schnell verwalten können. Der App-Zugang ist oft einfacher und schneller als die Nutzung eines mobilen Webbrowsers. 10. Immobilienplattformen 🏠 Immobilien-Webseiten können über eine App einfach zugänglich gemacht werden, sodass Kunden schnell auf Immobilienangebote zugreifen, diese durchsuchen und Favoriten speichern können. 11. Community-Forum oder Diskussionsplattform 💬 Bestehende Foren oder Diskussionsplattformen können über eine App angeboten werden, was die Zugänglichkeit und Interaktion fördert, da Nutzer schneller benachrichtigt werden und leichter im Forum aktiv sind. 12. Produktkataloge und Vergleichsportale 🔍 Webseiten mit umfangreichen Katalogen oder Produktvergleichen lassen sich in einer App nahtlos einbinden, sodass Nutzer Produkte durchsuchen und vergleichen können, ohne die Seite über den mobilen Browser aufrufen zu müssen. 13. Reisebuchungen oder Ticketing-Portale ✈️ Für Reisebüros und Ticketanbieter ist eine App-Integration der Buchungs-Webseite praktisch. Kunden können Flüge, Hotels oder Tickets direkt buchen und so ein schnelleres und reibungsloses Erlebnis genießen. 14. Gesundheitsportale oder Patienteninformationssysteme 🏥 Gesundheitsdienstleister können ihren Patienten den Zugang zu bestehenden Portalen für Terminplanung, Testergebnisse oder Rezepte über die App vereinfachen. Das macht es leichter, Gesundheitsinformationen zu verwalten und stets griffbereit zu haben. 15. Jobbörsen und Karriereportale 📈 Apps für Jobbörsen oder Karriereportale bieten Nutzern über den eingebundenen Browser einfachen Zugang zu Stellenanzeigen und Bewerbungsmöglichkeiten – ideal für schnelle Zugriffe von unterwegs. 16. Sport- und Fitnessportale 🏋️ Fitnessstudios oder Sportanbieter können ihre Webseiten für Trainingspläne, Kursbuchungen oder Mitgliedsdaten über die App zugänglich machen. Nutzer haben so alles rund um ihre Mitgliedschaft schnell zur Hand. 17. Online-Umfragen und Feedback-Portale 📝 Falls eine Webseite Umfragen, Feedback- oder Bewertungsformulare anbietet, ist eine App-Integration sinnvoll, um Kunden schnellen Zugang und eine einfache Möglichkeit zur Teilnahme zu bieten. 18. Marktplätze und Kleinanzeigen-Websites 🛍️ Online-Marktplätze oder Kleinanzeigen-Webseiten können per App leichter durchsucht werden. So können Nutzer auf neue Angebote zugreifen, Anzeigen aufgeben und den Marktplatz aktiv nutzen. Nutzungsbedingungen Nutzungsbedingungen für App-Design Nutzungsbedingungen der Guru Cashflow Management GmbH ("Guru Cashflow Management GmbH") für App-Design-Lösungen 1. Anwendungsbereich 1.1. Guru Cashflow Management GmbH stellt Softwaretools und Dienstleistungen zur Erstellung und Anpassung mobiler Apps auf Basis bestehender Webseiten bereit. 1.2. Diese Nutzungsbedingungen sind die ausschließliche Grundlage für die Nutzung der App-Design von Guru Cashflow Management GmbH. Anderslautende Bedingungen des Nutzers finden nur dann Anwendung, wenn Guru Cashflow Management GmbH diesen ausdrücklich zugestimmt hat. 1.3. Individuell getroffene Vereinbarungen zwischen Guru Cashflow Management GmbH und dem Nutzer haben Vorrang vor den vorliegenden Nutzungsbedingungen. 2. Leistungsbeschreibung 2.1. Nutzer haben die Möglichkeit, mit der Dienstleistung von Guru Cashflow Management GmbH mobile Apps zu erhalten, diese werden gegen Bezahlung eines fortlaufenden Abonnement bestellt. 2.2. Individuelle Anpassungen der erstellten App sind nicht Bestandteil des standardmäßigen Leistungsangebots. Solche Anpassungen können jedoch auf Anfrage und nach Ermessen von Guru Cashflow Management GmbH durchgeführt werden. 2.3. Die Einreichung der Apps in Online-Stores wie dem Apple App Store und Google Play wird von Guru Cashflow Management GmbH durchgeführt. Bei Ablehnung der App gibt es kein Recht auf Rückerstattung der Gebühren. Guru Cashflow Management GmbH bietet jedoch unterstützende Beratung, falls der Nutzer diese benötigt. 3. Vertragsschluss und Widerrufsrecht 3.1. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Nutzer eine Bestellung aufgibt und Guru Cashflow Management GmbH diese bestätigt. 3.2. Die Bestellung des Nutzers erfordert die vollständige und wahrheitsgemäße Angabe aller abgefragten Informationen. Durch die Zahlung bestätigt der Nutzer die Verbindlichkeit der Bestellung. 3.3. Guru Cashflow Management GmbH behält sich das Recht vor, Bestellungen abzulehnen, wenn die Website des Nutzers für den Erstellungsprozess ungeeignet ist oder der Verdacht auf rechtswidrige Inhalte besteht. 4. Funktionalität der Software 4.1. Die Dienstleistung von Guru Cashflow Management GmbH ermöglicht die automatische Umwandlung einer bestehenden Website in eine mobile App, sofern bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere optionale Funktionen, wie Passwortschutz, können hinzugefügt werden. 4.2. Beim Start der App wird eine Verbindung zu den Servern von Guru Cashflow Management GmbH aufgebaut, und die App kann Push-Nachrichten empfangen. Ohne diese Verbindung sind eingeschränkte Funktionen und veraltete Einstellungen möglich. 4.3. Die Inhalte der Website können direkt in der App über einen integrierten Browser genutzt werden. 4.4. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, die Funktionalität der App zu überprüfen. Unvorhergesehene Funktionen oder Fehler können dem Support gemeldet werden. Guru Cashflow Management GmbH ist jedoch nicht verpflichtet, Anpassungen vorzunehmen. 4.5. Die Anzahl der Nutzer, die die App verwenden können, ist je nach Tarif begrenzt. 5. Preise und Zahlungsmodalitäten 5.1. Die auf der Website von Guru Cashflow Management GmbH aufgeführten Preise gelten. Diese beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer, wobei Kunden im Ausland von dieser befreit sein können. 5.2. Apps können durch ein Abonnement erworben werden. Der Umfang der enthaltenen Leistungen variiert je nach gewähltem Tarif. 5.3. Ein Wechsel zwischen Abonnements ist möglich, jedoch wird bereits gezahltes Entgelt im Rahmen des Abonnements nicht auf die ursprüngliche Zahlung angerechnet. 5.4. Bei Beendigung eines Abonnements wird der Zugriff auf die App deaktiviert, und eine weitere Nutzung ist nicht gestattet. 5.5. Der Preis der App deckt die Serverkosten ab, jedoch keine Sonderleistungen wie die Entwicklung spezifischer Funktionen, die separat bestellt werden können. 5.6. Die Bereitstellung der App erfolgt nach Zahlungseingang. 6. Updates und Anpassungen 6.1. Guru Cashflow Management GmbH kann die Software bei Bedarf aktualisieren, um auf geänderte Anforderungen zu reagieren. Bestimmte Updates können kostenpflichtig sein, sofern nichts anderes im Vertrag festgelegt ist. 6.2. Anpassungen und Einstellungen, die kein Software-Update erfordern, können vom Nutzer jederzeit kostenfrei durchgeführt werden. 6.3. Guru Cashflow Management GmbH ist nicht verpflichtet, die Software an geänderte Betriebssystemanforderungen oder Richtlinien der App-Stores anzupassen. 7. Urheberrecht und Lizenznutzung 7.1. Der Nutzer erhält die App in nutzbarer, aber nicht veränderbarer Form für die Veröffentlichung in den entsprechenden App-Stores. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes besteht nicht. 7.2. Die Nutzung der App durch den Kunden erfolgt im Rahmen der vertraglich vereinbarten Lizenzrechte. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass für alle Inhalte in der App die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. 8. Gewährleistung und Kundensupport 8.1. Der Nutzer kann bei Mängeln, die bei der Erstellung der App auftreten und nicht auf die Website des Nutzers zurückzuführen sind, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte in Anspruch nehmen. 8.2. Spätere Änderungen an der Website, die die Funktionsweise der App beeinträchtigen, führen nicht zu einem Gewährleistungsanspruch. 9. Haftungsbegrenzung 9.1. Soweit rechtlich zulässig, ist die Haftung von Guru Cashflow Management GmbH auf den vom Nutzer gezahlten Betrag beschränkt. 9.2. Guru Cashflow Management GmbH haftet nicht für indirekte Schäden wie entgangenen Gewinn oder Datenverlust. 10. Schlussbestimmungen 10.1. Für diese Nutzungsbedingungen gilt das Recht der Republik Österreich. 10.2. Gerichtsstand ist der Firmensitz von Guru Cashflow Management GmbH. Mindestbindungszeit Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate. Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Seiten unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Sondervariante: jährliche Zahlweise, ist vergünstigt und durch eine jährliche automatisch forlaufende Mindestbindungszeit vertraglich festgelegt. Der Vertrag kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung ist aus wichtigem Grund jederzeit möglich. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Vertragspflichten vor. Store Registrierung (Google & Apple) Einmalige Set-up Pauschale - 2200€ Netto (2640€ Brutto) Hier zu finden: https://shop.edv-guru.com/products/set-up-pauschale-nur-in-verbindung-mit-ausgewahlten-produkten-bzw-dienstleistungen-bestellbar-2500

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LinkedIN Kontakt- und Kundenakquiese auf Autopilot - Software die vollautomatisch für Sie auf LinkedIN arbeitet + laufende Beratung und Betreuung inklusive professionelle LinkedIn Profilberatung für Optimierung! - EDV-Guru (Guru e.U.)
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Nutzungsbedingungen & Datenschutz Nutzungsbedingungen Download Datenschutz Download Mindestbindungszeit Die Mindesbindungszeit beträgt 12 Monate (aufgrund er umfassenden Arbeiten, ohne Einrichtungskosten), danach ist das Paket jederzeit monatlich kündbar.

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Smarte Registrierkassensoftware mit integrierter Bankomatfunktion für Österreich mit CRM Anbindung - Konforme Kassenlösung für Unternehmen
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Smarte Registrierkassensoftware mit integrierter Bankomatfunktion für Österreich mit CRM Anbindung - Konforme Kassenlösung für Unternehmen

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Integration von Zahlungsdaten Angaben zum Geschäftskonto für Auszahlungen. Aktivierung von Zahlungsmethoden (z. B. Mastercard, Visa). 💳💼 Rechtliche Anforderungen Steuerliche Registrierung Eine separate Anmeldung bei den österreichischen Finanzbehörden, ist nicht erforderlich. 📜🛡️ Vertrag mit Fastbill (optional) Für die Rechnungsautomatisierung empfehlen wir eine Integration mit unserem Partner Fastbill. Dies erfordert ein separates Konto "Fastbill Pro" bei Fastbill. 🧾✨ Was Kunden bereitstellen müssen: Zugang zu Zahlungsinformationen Kunden sollten in der Lage sein, ihre Mastercard- oder Visa-Daten einzugeben oder diese über ein Terminal/Tablet erfassen zu lassen. 🛒📱 E-Mail-Adresse Für die Kommunikation und den Versand von Rechnungen sowie dem RKSV Beleg. 📧 Nutzungsbedingungen Nutzungsbedingungen für die Registrierkassensoftware der Guru Cashflow Management GmbH durch Dritte Vertrag über die Nutzung der Registrierkassensoftware der Guru Cashflow Management GmbH durch Dritte abgeschlossen zwischen Guru Cashflow Management GmbH, FN 630393 z, Graben 28 / Stiege 1 / Top 12, 1010 Wien, Österreich, im Folgenden als "Anbieter" genannt, einerseits und dem Partnerunternehmer (Nutzer), andererseits, am heutigen Tage, nach Online-Buchung im EDV-Guru-Shop (mit Bestellbestätigung), wie folgt: §1 Vertragsgegenstand (1) Der Anbieter stellt dem Nutzer die Software für die Registrierkasse (im Folgenden "Software") zur Verfügung, die den Anforderungen der österreichischen Registrierkassenpflicht gemäß §§ 131b und 132a BAO entspricht.(2) Die Software wird dem Nutzer ausschließlich für den Betrieb seines Unternehmens zur Verfügung gestellt. Eine Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus ist nicht gestattet. §2 Leistungen des Anbieters (1) Der Anbieter verpflichtet sich, dem Nutzer Zugang zur Software sowie die notwendigen Anleitungen und Supportleistungen bereitzustellen.(2) Die Bereitstellung umfasst: Zugangsdaten zur Software Einweisung in die Nutzung der Software Updates und technische Anpassungen gemäß gesetzlicher Anforderungen (3) Die Sicherstellung einer konformen Datenübertragung an das Finanzamt gemäß RKSV (Registrierkassensicherheitsverordnung) ist inkludiert. §3 Pflichten des Nutzers (1) Der Nutzer verpflichtet sich, die Software gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu verwenden und regelmäßig Updates einzuspielen.(2) Der Nutzer haftet eigenverantwortlich für die korrekte Eingabe der Daten und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, insbesondere der RKSV.(3) Eine Weitergabe der Software oder der Zugangsdaten an Dritte ist untersagt. (4) Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung der Registrierkassensoftware keine vollständige Ausstellung einer steuerrechtlich konformen Rechnung im Sinne der österreichischen UStG-Vorschriften umfasst. Es obliegt dem Nutzer, für jeden Geschäftsvorfall eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen. (5) Zur Unterstützung dieses Prozesses empfiehlt der Anbieter die Nutzung der Rechnungsautomatisierung durch seinen Partner Fastbill (www.fastbill.com/ Fastbill Pro wird benötigt zur Verwendung der API Schnittstelle). Diese Lösung ermöglicht es, Rechnungen automatisch in einem individuellen Design zu erstellen und direkt über die eigene E-Mail-Adresse des Nutzers an Kunden zu versenden. Der Anbieter stellt bei Interesse die Integration und Einrichtung der Automatisierungslösung zur Verfügung. §4 Entgelt, Zahlungsbedingungen und Auszahlungsmodalitäten (1) Für die Nutzung der Software zahlt der Nutzer ein monatliches Entgelt in Höhe von [Betrag] EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt bis zum 5. Werktag eines jeden Monats auf das Konto des Anbieters. (2) Der Anbieter verpflichtet sich, alle eingegangenen Transaktionen spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach erfolgreicher Verarbeitung an den Nutzer auszuzahlen. Von den Transaktionsbeträgen wird ein Anteil in Höhe von 15% der Digital Partner Suite Kosten pro Transaktion als Servicegebühr einbehalten. (3) Die Servicegebühr deckt Leistungen wie Softwarewartung, technische Infrastruktur und Support ab. Eine detaillierte Abrechnung der Transaktionen und der einbehaltenen Gebühren wird dem Nutzer monatlich zur Verfügung gestellt. (4) Die Auszahlung erfolgt auf das vom Nutzer hinterlegte Geschäftskonto. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, aktuelle und korrekte Kontodaten bereitzustellen, um Verzögerungen bei der Auszahlung zu vermeiden. §5 Haftung und Gewährleistung (1) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus einer unsachgemäßen Nutzung der Software durch den Nutzer entstehen.(2) Der Anbieter gewährleistet die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der Softwarefunktionalität, haftet jedoch nicht für gesetzliche Änderungen, die Anpassungen erfordern.(3) Bei Ausfällen oder Störungen der Software verpflichtet sich der Anbieter, diese innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. §6 Vertragsdauer und Kündigung (1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.(2) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen. Es gilt eine Mindestbindungszeit von 12 Monaten bei Registrierung.(3) Eine außerordentliche Kündigung ist bei schwerwiegendem Vertragsverstoß möglich. §7 Datenschutz und Vertraulichkeit (1) Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Nutzung der Software erhobenen oder verarbeiteten Daten ausschließlich zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen zu verwenden und nicht darüber hinaus zu nutzen. (2) Personenbezogene Daten, insbesondere solche, die im Zusammenhang mit den Geschäftsvorgängen des Nutzers oder dessen Kunden stehen, werden streng vertraulich behandelt und nur in dem Umfang verarbeitet, der zur Sicherstellung der Softwarefunktionalität sowie zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist. (3) Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte oder die Verarbeitung zu anderen Zwecken ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche, schriftliche Einwilligung des Nutzers vor oder die Verarbeitung ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend erforderlich. (4) Der Anbieter wird angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten sicherzu §8 Nutzung von Bankomat- und Kreditkarteninformationen (1) Die Software unterstützt Zahlungen mittels Mastercard Debit-, Mastercard Kreditkarten sowie Visa Kreditkarten. Um Zahlungen abzuwickeln, werden folgende Kartendaten benötigt: Kartennummer Gültigkeitsdauer der Karte Sicherheitscode (CVC) auf der Rückseite der Karte (2) Die Eingabe dieser Daten erfolgt vorzugsweise durch den Kunden selbst auf einem Mobiltelefon oder Tablet, das durch den Nutzer bereitgestellt wird. Der Anbieter empfiehlt, die Eingabe der Daten ausschließlich über die vorgesehenen sicheren Eingabemasken der Software vorzunehmen. (3) Im Bedarfsfall ist es dem Nutzer gestattet, den Kunden bei der Eingabe der Kartendaten zu unterstützen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Daten vertraulich behandelt und keine unbefugten Dritten Zugriff darauf erhalten. Eine Speicherung der Kartendaten außerhalb der Software ist nicht gestattet. (4) Der Nutzer verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Zahlungsdaten gemäß den geltenden Standards (z. B. PCI DSS) zu gewährleisten. Der Anbieter stellt sicher, dass die Software diese Sicherheitsstandards einhält. §9 Schlussbestimmungen (1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.(3) Gerichtsstand ist das Firmenbuchgericht Wien. Es gilt österreichisches Recht.

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Android und iOS App Entwicklung für erfolgreiche Unternehmen - Plattformübergreifende Exzellenz
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So haben Nutzer die neuesten Artikel und Updates immer in Reichweite und können schnell darauf zugreifen. 5. Online-Kurs oder E-Learning-Plattform 📚 Wenn eine Bildungsplattform oder eine Kurs-Webseite bereits existiert, bietet eine App mit Browser-Integration eine bequeme Möglichkeit, dass Nutzer auf Kurse und Materialien zugreifen können, ohne sich jedes Mal neu anmelden zu müssen. 6. Support-Portal oder Wissensdatenbank 💡 Unternehmen mit umfangreichen Wissensdatenbanken oder Support-Portalen können diese über eine App bereitstellen, sodass Kunden leicht auf Anleitungen, FAQs und Problemlösungen zugreifen können. 7. Event-Registrierung und Ticketverkauf 🎫 Eine Webseite für Eventbuchungen kann in einer App einfach zugänglich gemacht werden. Kunden können so über die App Tickets erwerben, sich registrieren und wichtige Event-Informationen schnell finden. 8. Interne Mitarbeiterportale und Intranets 💼 Für Unternehmen, die ihren Mitarbeitern ein internes Portal bieten, ist die Einbindung in eine App hilfreich. Mitarbeiter haben so stets Zugang zu internen Mitteilungen, Dokumenten und Ankündigungen, was besonders praktisch ist für unterwegs. 9. Online-Banking oder Finanz-Tools 💳 Bestehende Online-Banking-Seiten lassen sich in eine App einbinden, sodass Kunden ihre Konten direkt und schnell verwalten können. Der App-Zugang ist oft einfacher und schneller als die Nutzung eines mobilen Webbrowsers. 10. Immobilienplattformen 🏠 Immobilien-Webseiten können über eine App einfach zugänglich gemacht werden, sodass Kunden schnell auf Immobilienangebote zugreifen, diese durchsuchen und Favoriten speichern können. 11. Community-Forum oder Diskussionsplattform 💬 Bestehende Foren oder Diskussionsplattformen können über eine App angeboten werden, was die Zugänglichkeit und Interaktion fördert, da Nutzer schneller benachrichtigt werden und leichter im Forum aktiv sind. 12. Produktkataloge und Vergleichsportale 🔍 Webseiten mit umfangreichen Katalogen oder Produktvergleichen lassen sich in einer App nahtlos einbinden, sodass Nutzer Produkte durchsuchen und vergleichen können, ohne die Seite über den mobilen Browser aufrufen zu müssen. 13. Reisebuchungen oder Ticketing-Portale ✈️ Für Reisebüros und Ticketanbieter ist eine App-Integration der Buchungs-Webseite praktisch. Kunden können Flüge, Hotels oder Tickets direkt buchen und so ein schnelleres und reibungsloses Erlebnis genießen. 14. Gesundheitsportale oder Patienteninformationssysteme 🏥 Gesundheitsdienstleister können ihren Patienten den Zugang zu bestehenden Portalen für Terminplanung, Testergebnisse oder Rezepte über die App vereinfachen. Das macht es leichter, Gesundheitsinformationen zu verwalten und stets griffbereit zu haben. 15. Jobbörsen und Karriereportale 📈 Apps für Jobbörsen oder Karriereportale bieten Nutzern über den eingebundenen Browser einfachen Zugang zu Stellenanzeigen und Bewerbungsmöglichkeiten – ideal für schnelle Zugriffe von unterwegs. 16. Sport- und Fitnessportale 🏋️ Fitnessstudios oder Sportanbieter können ihre Webseiten für Trainingspläne, Kursbuchungen oder Mitgliedsdaten über die App zugänglich machen. Nutzer haben so alles rund um ihre Mitgliedschaft schnell zur Hand. 17. Online-Umfragen und Feedback-Portale 📝 Falls eine Webseite Umfragen, Feedback- oder Bewertungsformulare anbietet, ist eine App-Integration sinnvoll, um Kunden schnellen Zugang und eine einfache Möglichkeit zur Teilnahme zu bieten. 18. Marktplätze und Kleinanzeigen-Websites 🛍️ Online-Marktplätze oder Kleinanzeigen-Webseiten können per App leichter durchsucht werden. So können Nutzer auf neue Angebote zugreifen, Anzeigen aufgeben und den Marktplatz aktiv nutzen. Nutzungsbedingungen Nutzungsbedingungen für App-Design Nutzungsbedingungen der Guru Cashflow Management GmbH ("Guru Cashflow Management GmbH") für App-Design-Lösungen 1. Anwendungsbereich 1.1. Guru Cashflow Management GmbH stellt Softwaretools und Dienstleistungen zur Erstellung und Anpassung mobiler Apps auf Basis bestehender Webseiten bereit. 1.2. Diese Nutzungsbedingungen sind die ausschließliche Grundlage für die Nutzung der App-Design von Guru Cashflow Management GmbH. Anderslautende Bedingungen des Nutzers finden nur dann Anwendung, wenn Guru Cashflow Management GmbH diesen ausdrücklich zugestimmt hat. 1.3. Individuell getroffene Vereinbarungen zwischen Guru Cashflow Management GmbH und dem Nutzer haben Vorrang vor den vorliegenden Nutzungsbedingungen. 2. Leistungsbeschreibung 2.1. 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Bei Beendigung eines Abonnements wird der Zugriff auf die App deaktiviert, und eine weitere Nutzung ist nicht gestattet. 5.5. Der Preis der App deckt die Serverkosten ab, jedoch keine Sonderleistungen wie die Entwicklung spezifischer Funktionen, die separat bestellt werden können. 5.6. Die Bereitstellung der App erfolgt nach Zahlungseingang. 6. Updates und Anpassungen 6.1. Guru Cashflow Management GmbH kann die Software bei Bedarf aktualisieren, um auf geänderte Anforderungen zu reagieren. Bestimmte Updates können kostenpflichtig sein, sofern nichts anderes im Vertrag festgelegt ist. 6.2. Anpassungen und Einstellungen, die kein Software-Update erfordern, können vom Nutzer jederzeit kostenfrei durchgeführt werden. 6.3. Guru Cashflow Management GmbH ist nicht verpflichtet, die Software an geänderte Betriebssystemanforderungen oder Richtlinien der App-Stores anzupassen. 7. Urheberrecht und Lizenznutzung 7.1. Der Nutzer erhält die App in nutzbarer, aber nicht veränderbarer Form für die Veröffentlichung in den entsprechenden App-Stores. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes besteht nicht. 7.2. Die Nutzung der App durch den Kunden erfolgt im Rahmen der vertraglich vereinbarten Lizenzrechte. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass für alle Inhalte in der App die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. 8. Gewährleistung und Kundensupport 8.1. Der Nutzer kann bei Mängeln, die bei der Erstellung der App auftreten und nicht auf die Website des Nutzers zurückzuführen sind, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte in Anspruch nehmen. 8.2. Spätere Änderungen an der Website, die die Funktionsweise der App beeinträchtigen, führen nicht zu einem Gewährleistungsanspruch. 9. Haftungsbegrenzung 9.1. Soweit rechtlich zulässig, ist die Haftung von Guru Cashflow Management GmbH auf den vom Nutzer gezahlten Betrag beschränkt. 9.2. Guru Cashflow Management GmbH haftet nicht für indirekte Schäden wie entgangenen Gewinn oder Datenverlust. 10. Schlussbestimmungen 10.1. Für diese Nutzungsbedingungen gilt das Recht der Republik Österreich. 10.2. Gerichtsstand ist der Firmensitz von Guru Cashflow Management GmbH. Mindestbindungszeit Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate. Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Seiten unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Sondervariante: jährliche Zahlweise, ist vergünstigt und durch eine jährliche automatisch forlaufende Mindestbindungszeit vertraglich festgelegt. Der Vertrag kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung ist aus wichtigem Grund jederzeit möglich. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Vertragspflichten vor. Store Registrierung (Google & Apple) Einmalige Set-up Pauschale - 2200€ Netto (2640€ Brutto) Hier zu finden: https://shop.edv-guru.com/products/set-up-pauschale-nur-in-verbindung-mit-ausgewahlten-produkten-bzw-dienstleistungen-bestellbar-2500

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